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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten
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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen
Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte
3. Die auszutauschenden Informationen sind in Bezug auf jede meldepflichtige Person eines anderen Staates oder Gebiets:
a) Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummern sowie
Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) jedes meldepflichtigen Nutzers sowie bei einem Rechtsträger, für den nach Anwendung der Sorgfaltspflichtverfahren eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind, Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten und Steueridentifikationsnummern des Rechtsträgers sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummern, Geburtsdatum und -ort jeder beherrschenden Person des Rechtsträgers, die eine meldepflichtige Person ist, sowie die Rolle(n), aufgrund derer die jeweiligen meldepflichtigen Personen als beherrschende Personen des Rechtsträgers gelten;
b) Name, Anschrift und Identifikationsnummer (wenn vorhanden) des melden-
den Anbieters von Krypto-Dienstleistungen;
c) für jede Art von relevantem Kryptowert, in Bezug auf die der meldende An-
bieter von Krypto-Dienstleistungen im betreffenden Kalenderjahr oder in einem anderen geeigneten Meldezeitraum relevante Transaktionen durchgeführt hat:
i) die vollständige Bezeichnung der Art des relevanten Kryptowerts;
ii) der gezahlte Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf Erwerbe gegen eine Fiat-Währung;
iii) der erhaltene Gesamtbruttobetrag, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf Verkäufe gegen eine Fiat-Währung;
iv) der Gesamtmarktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf Erwerbe gegen andere relevante Kryptowerte;
v) der Gesamtmarktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf Verkäufe gegen andere relevante Kryptowerte;
vi) der Gesamtmarktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Einzelhandelszahlungstransaktionen;
Vernehmlassungvii) der Gesamtmarktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf nicht unter Buchstabe c Ziffern ii und iv fallende Übertragungen an den meldepflichtigen Nutzer, unterteilt nach Übertragungsart, sofern dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bekannt;
viii) der Gesamtmarktwert, die Gesamtzahl der Einheiten und die Anzahl relevanter Transaktionen in Bezug auf nicht unter Buchstabe c Ziffern iii, v und vi fallende Übertragungen durch den meldepflichtigen Nutzer,