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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten

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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen

Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte

handeln, sofern der meldende Anbieter von Krypto-Dienstleistungen nach den innerstaatlichen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei verpflichtet ist, die Identität dieses Kunden im Rahmen der meldepflichtigen Einzelhandelszahlungstransaktion zu überprüfen.

3. Der Ausdruck „als natürliche Person geltender Kryptowert-Nutzer“ bedeutet ei-

nen Kryptowert-Nutzer, der eine natürliche Person ist.

4. Der Ausdruck „bestehender als natürliche Person geltender Kryptowert-Nutzer“

bedeutet einen als natürliche Person geltenden Kryptowert-Nutzer, der zum [xx.xx.xxxx] eine Geschäftsbeziehung mit dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen unterhielt.

5. Der Ausdruck „als Rechtsträger geltender Kryptowert-Nutzer“ bedeutet einen

Kryptowert-Nutzer, der ein Rechtsträger ist.

6. Der Ausdruck „bestehender als Rechtsträger geltender Kryptowert-Nutzer“ be-

deutet einen als Rechtsträger geltenden Kryptowert-Nutzer, der zum [xx.xx.xxxx] eine Geschäftsbeziehung mit dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen unterhielt.

7. Der Ausdruck „meldepflichtige Person“ bedeutet eine Person eines meldepflich-

tigen Staates, die keine ausgenommene Person ist.

8. Der Ausdruck „Person eines meldepflichtigen Staates“ bedeutet einen Rechtsträ-

ger oder eine natürliche Person, der bzw. die in einem meldepflichtigen Staat nach dessen Steuerrecht ansässig ist, oder einen Nachlass eines Erblassers, der in einem meldepflichtigen Staat ansässig war. In diesem Sinne gilt ein Rechtsträger, bei dem keine steuerliche Ansässigkeit vorliegt, beispielsweise eine Personengesellschaft, eine Limited Liability Partnership oder ein ähnliches Rechtsgebilde, als in dem Staat ansässig, in dem sich der Ort seiner tatsächlichen Geschäftsleitung befindet.

9. Der Ausdruck „meldepflichtiger Staat“ bedeutet einen Staat, a) mit dem ein wirk-

sames Abkommen oder eine wirksame Vereinbarung besteht, das bzw. die [Staat/Gebiet] hinsichtlich meldepflichtiger Personen, die in diesem Staat ansässig sind, zur Bereitstellung der in Abschnitt II genannten Informationen verpflichtet, und b) der in einer von [Staat/Gebiet] veröffentlichten Liste entsprechend aufgeführt ist.

10. Der Ausdruck „beherrschende Personen“ bedeutet die natürlichen Personen, die

die Kontrolle über einen Rechtsträger ausüben. Im Fall eines Trusts bedeutet dieser Ausdruck die Settlors, die Trustees, (gegebenenfalls) die Protektoren, die Be-Vernehmlassung günstigten oder Kategorien von Begünstigten sowie alle anderen natürlichen Personen, die letztlich die Kontrolle über den Trust ausüben; im Fall eines Rechtsgebildes, das kein Trust ist, bedeutet dieser Ausdruck die Personen in gleichwertigen oder ähnlichen Positionen. Der Ausdruck „beherrschende Personen“ ist auf eine Weise auszulegen, die mit den FATF-Empfehlungen von 2012 in der im Juni 2019 hinsichtlich der Dienstleister für virtuelle Vermögenswerte aktualisierten Fassung vereinbar ist.