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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten
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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen
Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte
9. Der Ausdruck „Zentralbank“ bedeutet eine Institution, die per Gesetz oder staat-
licher Genehmigung die oberste Behörde, jedoch nicht die Regierung des Staates selbst, für die Ausgabe von als Währung vorgesehenen Zahlungsmitteln darstellt. Diese Institution kann eine von der Regierung des Staates getrennte Einrichtung sein, die ganz oder teilweise im Eigentum des Staates stehen kann.
10. Der Ausdruck „Finanzvermögen“ umfasst Wertpapiere (zum Beispiel Anteile am
Kapital einer Kapitalgesellschaft, Beteiligung oder wirtschaftliches Eigentum an einer in Streubesitz befindlichen oder an einer Börse kotierten Personengesellschaft oder an einem Trust; sowie Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen oder sonstige Schuldurkunden), Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäfte, Swaps (zum Beispiel Zinsswaps, Währungsswaps, Basisswaps, Zinscaps, Zinsfloors, Warenswaps, Aktienswaps, Aktienindexswaps und ähnliche Vereinbarungen), Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträge oder Beteiligungen (darunter börsengehandelte und nicht börsengehandelte Termingeschäfte und Optionen) an Wertpapieren, relevanten Kryptowerten, Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften, Swaps oder Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen. Der Ausdruck „Finanzvermögen“ umfasst keine nicht fremdfinanzierten unmittelbaren Immobilienbeteiligungen.
11. Der Ausdruck „Eigenkapitalbeteiligung“ bedeutet im Fall einer Personengesell-
schaft, die ein Finanzinstitut ist, entweder eine Kapital- oder eine Gewinnbeteiligung an der Personengesellschaft. Im Fall eines Trusts, der ein Finanzinstitut ist, gilt eine Eigenkapitalbeteiligung als von einer Person gehalten, die als Treugeber oder Begünstigter des gesamten oder eines Teils des Trusts betrachtet wird, oder von einer sonstigen natürlichen Person, die den Trust tatsächlich beherrscht. Eine meldepflichtige Person gilt als Begünstigter eines Trusts, wenn sie berechtigt ist, unmittelbar oder mittelbar (zum Beispiel durch einen Bevollmächtigten) eine Pflichtausschüttung aus dem Trust zu erhalten, oder unmittelbar oder mittelbar eine freiwillige Ausschüttung aus dem Trust erhalten kann.
12. Der Ausdruck „Versicherungsvertrag“ bedeutet einen Vertrag (nicht jedoch einen
Rentenversicherungsvertrag), bei dem sich der Versicherungsgeber bereit erklärt, bei Eintritt eines konkreten Ereignisses im Zusammenhang mit einem Todesfall-, Krankheits-, Unfall-, Haftungs- oder Sachschadenrisiko einen Betrag zu zahlen.
13. Der Ausdruck „Rentenversicherungsvertrag“ bedeutet einen Vertrag, bei dem sich
der Versicherungsgeber bereit erklärt, für einen vollständig oder teilweise anhand der Lebenserwartung einer oder mehrerer natürlicher Personen ermittelten Zeitraum Zahlungen zu leisten. Der Ausdruck umfasst auch einen Vertrag, der nach dem Recht, den Vorschriften oder der Rechtsübung des Staates, in dem er ausge-Vernehmlassung stellt wurde, als Rentenversicherungsvertrag gilt und bei dem sich der Versicherungsgeber bereit erklärt, für eine bestimmte Anzahl von Jahren Zahlungen zu leisten.
14. Der Ausdruck „rückkaufsfähiger Versicherungsvertrag“ bedeutet einen Versiche-
rungsvertrag (nicht jedoch einen Rückversicherungsvertrag zwischen zwei Versicherungsgesellschaften) mit einem Barwert.