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Vernehmlassung 2023/98: Genehmigung des Addendums zur AIA-Vereinbarung Finanzkonten und der AIA-Vereinbarung Kryptowerte sowie Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über den internationalen AIA in Steuersachen (AIAG und AIAV) · 25 Seiten
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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen
Informationsaustausch nach dem Melderahmen für Kryptowerte
denen er in [Staat/Gebiet] nach Unterabschnitt A Nummer 4 unterliegt, nicht erfüllen, wenn er diese in einem Partnerstaat erfüllt, weil er dort steuerlich ansässig ist.
G. Ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen muss die in den Abschnit-
ten II und III beschriebenen Melde- und Sorgfaltspflichten in Bezug auf relevante Transaktionen, die er über eine Zweigniederlassung in einem Partnerstaat durchführt, in [Staat/Gebiet] nicht erfüllen, wenn die Zweigniederlassung diese Pflichten in diesem Partnerstaat erfüllt.
H. Ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen muss die Melde- und
Sorgfaltspflichten in den Abschnitten II und III, denen er in [Staat/Gebiet] nach Unterabschnitt A Nummer 1, 2, 3 oder 4 unterliegt, nicht erfüllen, wenn er in [Staat/Gebiet] eine Meldung in dem von [Staat/Gebiet] vorgegebenen Format eingereicht hat, die bestätigt, dass er diese Anforderungen nach den Vorschriften eines Partnerstaats mit einem im Wesentlichen ähnlichen Anknüpfungspunkt erfüllt, dem er in [Staat/Gebiet] unterliegt.
Abschnitt II: Meldepflichten
A. Ein meldender Anbieter von Krypto-Dienstleistungen hat für jedes betreffende
Kalenderjahr oder jeden anderen geeigneten Meldezeitraum entsprechend den für ihn geltenden Pflichten nach Abschnitt I sowie den in Abschnitt III beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten die folgenden Informationen in Bezug auf seine Kryptowert-Nutzer zu melden, die meldepflichtige Nutzer sind oder beherrschende Personen haben, die meldepflichtige Personen sind:
1. Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummern sowie Geburtsdatum und -ort (bei natürlichen Personen) jedes meldepflichtigen Nutzers sowie bei einem Rechtsträger, für den nach Anwendung der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten eine oder mehrere beherrschende Personen ermittelt wurden, die meldepflichtige Personen sind, Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten und Steueridentifikationsnummern des Rechtsträgers sowie Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummern sowie Geburtsdatum und -ort jeder meldepflichtigen Person sowie die Rolle(n), aufgrund derer die jeweiligen meldepflichtigen Personen als beherrschende Personen des Rechtsträgers gelten;
Vernehmlassung2. Name, Anschrift und Identifikationsnummer (wenn vorhanden) des meldenden Anbieters von Krypto-Dienstleistungen;
3. für jede Art von relevantem Kryptowert, in Bezug auf die er im betreffenden Kalenderjahr oder anderen geeigneten Meldezeitraum relevante Transaktionen durchgeführt hat
a. die vollständige Bezeichnung der Art des relevanten Kryptowerts,