Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 24 Seiten
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Regelung als notwendig erwiesen und sie befristet. Mit der SVG-Revision vom 17. März 2023 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Überschreitungen des höchstzulässigen Gewichts und der Höchstlänge für gewisse Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zuzulassen (Art. 9 Abs. 2bisSVG). Die Befristung der betreffenden Bestimmungen im Verordnungsrecht kann deshalb aufgehoben werden.