Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/103: Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes · 24 Seiten

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Übersicht

Das Parlament hat am 17. März 2023 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG1) beschlossen. Im Rahmen dieser Teilrevision hat es dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Überschreitungen des höchstzulässigen Gewichts und der Höchstlänge für gewisse Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zuzulassen. Weiter hat das Parlament das Verbot von Rundstreckenrennen im SVG aufgehoben. Basierend darauf werden mit der

vorliegenden Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung (VRV2) Folgeanpas-

sungen vorgeschlagen.

Unabhängig davon sollen der Katalog der Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie die Regelungen der Bewilligung von Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen und -transporten an veränderte Verhältnisse angepasst werden.

Ausgangslage und Inhalt der Vorlage

Folgende Regelungen sollen in der Verkehrsregelnverordnung angepasst werden:

Sonntags- und Nachtfahrverbot

In jüngster Zeit geltend gemachte Forderungen betreffen den Transport lebender Tiere und leicht verderblicher Güter sowie Fahrten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und die Verwendung gewisser Raupenfahrzeuge. Ausserdem sollen Fahrten auf Nachtbaustellen von wichtiger Infrastruktur künftig nicht mehr der Bewilligungspflicht unterstehen, sondern generell vom Fahrverbot ausgenommen sein.

Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte

Die Wirtschaft erwartet heute, dass Bewilligung rasch, vorzugsweise innerhalb eines Arbeitstages bearbeitet werden. Deshalb soll eine klare Regelung der Zuständigkeiten und der Zusammenarbeit zwischen den Behörden vorgeschlagen werden.

Sportliche Veranstaltungen

Mit der SVG-Revision vom 17. März 2023 wurde die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen beschlossen. Als Folge sind die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verbot in der VRV aufzuheben. Das ASTRA soll zur Regelung des Vollzugs der Bewilligungserteilung durch die Kantone Weisungen erlassen können.

Aufhebung Befristung Mehrgewichtskompensation

Der Bundesrat hat 2021 in Anlehnung an das EU-Recht die Möglichkeit geschaffen, für alternative und emissionsfreie Antriebssysteme Abweichungen von gesetzlichen Höchstwerten hinsichtlich Gewichte und Abmessungen zuzulassen. Mangels anderer Gesetzesgrundlagen hat der Bundesrat diese Bestimmungen gestützt auf Artikel 106 Absatz 5 SVG als «vorläufige Massnahmen» erlassen, die sich bis zur gesetzlichen

1 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01).

2 Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV, SR 741.11).