Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 24 Seiten
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Zusammenfassung
Gegenstand dieser Vorlage ist die Übernahme und Umsetzung der Verord-
nung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf
die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im In- teresse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS). Mit dieser Ver- ordnung soll den Schengen-Staaten ermöglicht werden, auf Vorschlag von Eu- ropol Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im SIS einzuge- ben. Die Umsetzung dieser Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands erfor- dert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informations-
systeme des Bundes (BPI).
Ausgangslage
Mit dem Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA; SR 0.362.31) hat sich die Schweiz grundsätzlich zur Übernahme aller Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Übernahme eines neuen Rechtsakts erfolgt dabei in einem besonde- ren Verfahren, das die Notifikation der Weiterentwicklung durch die zuständigen EU-Organe und die Übermittlung einer Antwortnote seitens der Schweiz umfasst.
Am 6. Juli 2022 verabschiedete die EU die Verordnung (EU) 2022/11901 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/18622 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschrei- bungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informa- tionssystem (SIS). Am 1. Juli 2022 wurde die Verordnung, die eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt, der Schweiz notifiziert. Am 17. August 2022 ge- nehmigte der Bundesrat den Notenaustausch betreffend die Übernahme der Verord- nung, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Parlament.
Inhalt der Vorlage
Mit der Verordnung (EU) 2022/1190 wird die Verordnung (EU) 2018/1862 («SIS Poli- zei») geändert, welche die Schweiz als Schengen-Weiterentwicklung übernommen hat; die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die innerstaatliche Umsetzung sind am 22. November 2022 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung soll den Schengen-Staaten ermöglicht werden, auf Vorschlag von Europol Informationsausschreibungen zu Dritt- staatsangehörigen im SIS einzugeben.
Die Verordnung (EU) 2022/1190 sieht vor, dass Europol Informationen betreffend Dritt- staatsangehörige, die der Beteiligung an schweren kriminellen Aktivitäten oder terro- ristischen Aktivitäten verdächtigt werden, an einen Schengen-Staat übermitteln kann, damit dieser eine Informationsausschreibung zu Drittstaatsangehörigen im Interesse
1 Verordnung (EU) 2022/1190 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS), ABl. L 185 vom 12.7.2022, S. 1.
2 Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses 2007/533/JI des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und des Beschlusses 2010/261/EU der Kommission, ABI. L 312 vom 7.12.2018, S. 56, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/1190, ABl. L 185 vom 12.7.2022, S. 1. 2/24