Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 24 Seiten

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überprüft und eine SIS-Ausschreibung vorgenommen. Wie bei den anderen Ausschrei- bungskategorien wird das RIPOL als Quellsystem dienen, in dem die Ausschreibungen erstellt, verwaltet und gelöscht werden. Die Erfassung über das Quellsystem RIPOL gilt als das übliche Verfahren für Ausschreibungen wie jene der Verordnung (EU) 2022/1190. Die Umsetzung dieses Verfahrens wird als relativ einfach betrachtet, weil es mit der bestehenden Struktur kompatibel ist. Die technische Umsetzung dieses As- pekts wird gemäss aktueller Schätzung einmalige Kosten in Höhe von 100 000 Fran- ken generieren.

Bei Treffern in Verbindung mit Informationsausschreibungen ist das Vorgehen wie folgt: Bei einer Abfrage resultiert ein Treffer in Verbindung mit einer Ausschreibung, die von einem anderen Schengen-Staat im SIS erfasst und publiziert wurde. Die SIS-Nutzerin oder der SIS-Nutzer wird auf die bestehende Informationsausschreibung hingewiesen. Der Treffer wird über die bestehenden Kanäle dem Schweizer SIRENE-Büro übermit- telt. Dieses meldet den Treffer dem SIRENE-Büro des ausschreibenden Staats. Der Aufwand für die Umsetzung dieses Verfahrens wird als relativ gering erachtet, da be- stehende Prozesse und Kanäle genutzt werden. Die erforderlichen Anpassungen be- treffen die Ergänzung bestehender Formulare oder Erstellung neuer Formulare sowie eine neue Ausschreibungskategorie. Die einmaligen Kosten für die Umsetzung dieses Aspekts werden auf 50 000 Franken geschätzt.

Nebst diesen einmaligen Kosten in Höhe von 150 000 Franken wird die Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 keine neuen Betriebskosten erzeugen und kein zusätzli- ches Personal erfordern. Es sei angemerkt, dass kaum davon auszugehen ist, dass Europol für die Eingabe von Ausschreibungen im SIS vorrangig an die Schweiz gelan- gen wird, die kein Mitgliedstaat von Europol ist. Folglich dürfte die Bearbeitung von Vorschlägen von Europol für Informationsausschreibungen im SIS bei fedpol keinen grossen Aufwand generieren.

5.2 Auswirkungen auf die Kantone

Die technische Umsetzung und die Anpassung der Rechtsgrundlagen erfolgen beim Bund. Daher dürfte die Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 den Kantonen keine neuen Kosten verursachen. Diese sind von dieser Verordnung grundsätzlich nur dann betroffen, wenn Polizeiangehörige während einer Personenkontrolle mit einer In- formationsausschreibung konfrontiert sind, welche die kontrollierte Person betrifft. In einem solchen Fall müssen die betreffenden Polizeiangehörigen das Verfahren zur Treffermeldung anwenden, unter Berücksichtigung allfälliger besonderer Modalitäten für Informationsausschreibungen, die noch zu definieren sind.

Ferner profitieren die Kantone von der Stärkung der Zusammenarbeit auf internationa- ler Ebene und mit Europol, welche die Verordnung (EU) 2022/1190 mit sich bringen wird. Dank der neuen Daten zu potenziellen Kriminellen, die im SIS integriert werden, dürfte diese Verordnung die Sicherheit im Schengen-Raum erhöhen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Der Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2022/1190 stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 BV (SR 101), wonach der Bund für aus-