Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 24 Seiten

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«SIS Polizei» in Bezug auf die Eingabe von Ausschreibungen durch Europol (nachfol- gend «Vorschlag SIS») vorgelegt.

Parallel dazu legte sie einen weiteren Vorschlag in Verbindung mit dem Vorschlag SIS vor, nämlich den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/7945 über Europol in Bezug auf die Zusammenarbeit von Europol mit privaten Parteien, die Verarbeitung personenbezo- gener Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen und die Rolle von Europol in Forschung und Innovation (nachfolgend «Vorschlag Europol»).

Der portugiesische Vorsitz des Rates der EU entschied, im ersten Halbjahr 2021 prio- ritär den Vorschlag Europol und erst anschliessend den Vorschlag SIS zu behandeln. Folglich wurde der Vorschlag SIS am 3. Februar 2021 erstmals einer Arbeitsgruppe des Rates der EU vorgelegt, sodann jedoch vor dem zweiten Halbjahr 2021 unter dem slowenischen Vorsitz nicht mehr weiter beraten. Allerdings kristallisierte sich während der Beratung des Vorschlags Europol heraus, dass die Idee, dass Europol selbst Aus- schreibungen im SIS vornehmen können soll, nicht mehrheitsfähig war. Ausgehend von dieser Feststellung unterbreitete der slowenische Vorsitz für die weiteren Arbeiten der mit der Behandlung des Vorschlags SIS betrauten Arbeitsgruppe des Rates der EU am 16. Juli 2021 einen Kompromissvorschlag. Die Beratung dieses Verordnungsent- wurfs in der zuständigen Arbeitsgruppe des Rats der EU dauerte von September bis Oktober 2021.

Insbesondere ein Aspekt wurde dabei eingehend diskutiert: die Kompetenz zur Ein- gabe von Ausschreibungen betreffend Informationen zu Drittstaatsangehörigen im In- teresse der Union in das SIS. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission sah vor, dass Europol – innerhalb einer neuen Ausschreibungskategorie – selbst Aus- schreibungen im SIS erfassen können soll. Diese neue Kategorie betrifft von Drittstaa- ten eingehende Informationen, namentlich zu ausländischen Personen, die in terroris- tische Aktivitäten involviert sind. Der Rat der EU hat diesen Vorschlag jedoch ange- passt: Europol soll nicht selbstständig Ausschreibungen erfassen, sondern einem Mit- gliedstaat die Eingabe der Ausschreibung vorschlagen. Der Status der Schweiz war während der Verhandlungen nicht klar, weil nicht präzisiert war, ob Europol auch der Schweiz eine Ausschreibung im SIS vorschlagen kann, obwohl sie kein Mitgliedstaat von Europol ist.

Am 15. Oktober 2021 verabschiedete der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parla- ments seinen Bericht. Der Trilog dauerte von November 2021 bis März 2022 und war begleitet von technischen Meetings und Sitzungen der für das Dossier zuständigen Arbeitsgruppe des Rates der EU. Die Schweiz war an den Sitzungen der Arbeitsgruppe vertreten und konnte in allen Verhandlungsetappen ihre Anträge einbringen.

Am Trilog einigten sich der französische Vorsitz und die Vertreterinnen und Vertreter des Europäischen Parlaments auf einen Kompromiss für den Text der Verord- nung (EU) 2022/1190. Der COREPER stimmte der Verordnung am 30. März 2022, der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments am 31. März 2022 zu. Der erzielte Kompromiss wurde am 8. Juni 2022 vom Plenum des Europäischen Parlaments und am 27. Juni 2022 vom Ministerrat gebilligt. Die formelle Verabschiedung der Verord- nung folgte am 6. Juli 2022 mit der Unterzeichnung des Rechtsaktes durch die Präsi- dentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates der EU. Am

5 Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates, ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53. 7/24