Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 24 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
der Union (nachfolgend «Informationsausschreibung») vornehmen kann. Dabei präzi- siert die Verordnung, dass diese Informationen überprüft werden müssen und eine In- formationsausschreibung im SIS nur erfolgen kann, wenn der Staat, der den Vorschlag von Europol erhalten hat (der ausschreibende Staat), dies als erforderlich und gerecht- fertigt beurteilt. Es wird auch vorgesehen, dass Europol den Mitgliedstaaten Sachfahn- dungsausschreibungen vorschlagen kann, wenn diese Sachen mit einer Person ver- bunden sind, die bereits Gegenstand einer Informationsausschreibung ist. An der Tat- sache, dass Europol selbst keine Ausschreibungen im SIS erfassen kann, ändert die Verordnung (EU) 2022/1190 nichts; diese Kompetenz bleibt weiterhin den Schengen- Staaten vorbehalten.
Im Falle eines Treffers zu einer Informationsausschreibung anlässlich einer Kontrolle sieht die Verordnung (EU) 2022/1190 vor, dass der Staat, in dem der Treffer erfolgt (der vollziehende Staat), die notwendigen Informationen einholt und dem ausschrei- benden Staat übermittelt. Dazu gehören namentlich Informationen zur Lokalisierung der Person, zur Route, zu den Begleitpersonen der Person, die Gegenstand der Infor- mationsausschreibung ist, und zu den mitgeführten Sachen. Wie präzisiert wird, muss der vollziehende Staat dabei eine verdeckte Erhebung möglichst vieler Informationen während der Routinetätigkeit seiner nationalen zuständigen Behörden sicherstellen. Denn die Erhebung dieser Informationen darf den verdeckten Charakter der Kontroll- massnahmen nicht gefährden und die Person, die Gegenstand der Informationsaus- schreibung ist, darf unter keinen Umständen auf das Vorhandensein der Ausschrei- bung hingewiesen werden. Die Informationen sind gemäss der Verordnung (EU) 2022/1190 nebst dem ausschreibenden Staat auch an Europol zu übermitteln.
Zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 bedarf es einer Teilrevision des BPI.