Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/11: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im Interesse der Union in das Schengener Informationssystem (SIS) · 24 Seiten
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sicherzustellen, dass die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit ihren Ausschrei- bungen im SIS rechtmässig erfolgt.
Das totalrevidierte DSG, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist, setzt die An- forderungen der Datenschutzrichtlinie (EU) 2016/680 allgemein für alle Bundesorgane um. Obwohl das DSG die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung nicht for- mell umgesetzt hat, da diese keine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands dar- stellt, trägt es diesen vollumfänglich Rechnung. Somit ist der Grundsatz der Äquivalenz zum EU-Recht gewährleistet.16
16 Vgl. Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 15. Januar 2024 über die erste Überprüfung der Wirkungsweise der Angemessenheitsfeststellungen gemäss Artikel 25 Absatz 6 der Richtlinie 95/46/EG, S. 15 (www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/international/angemessenheit.html). 23/24