Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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SDV moniert, dass die Themenwahl im RLP vielfach nicht aktuell ist und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen ist.

SUFFP erachtet es als inakzeptabel, dass die Allgemeinbildung einer gemässigt konstruktivistischen und interdisziplinären Didaktik folgt. Sie möchte wissen, was unter einer «gemässigt konstruktivistischen Didaktik» zu verstehen ist, warum die Allgemeinbildung einem konstruktivistischen Ansatz folgt und ob die interdisziplinäre Didaktik Aspekte- oder fächerübergreifend zu verstehen ist.

TI, H+, OdASanté, SUFFP stehen dem Begriff «Vermittlung» kritisch gegenüber und weisen auf die bidirektionale Natur des Prozesses hin, was sowohl die Vermittlung durch die Lehrperson als auch die Aufnahme beziehungsweise das Erlernen seitens der Lernenden beinhaltet. Aus diesem Grund schlagen sie vor, die «Vermittlung der Allgemeinbildung» zu überprüfen und neu zu definieren. TI macht weitere redaktionelle oder sprachliche Verbesserungsvorschläge auf Italienisch.

H+, OdASanté bitten um eine Ergänzung bezüglich des Verhältnisses zwischen dem ABU, dem BKU und dem Sportunterricht. Zudem sind sie der Ansicht, dass der RLP auch im Lernbereich Gesellschaft zwingend Kompetenzen definieren soll. Diese Aufgabe an die Schulen zu delegieren, wäre nicht legitim; es wäre ausserdem inkonsistent mit der erklärten Absicht der Revision sowie mit dem Aufbau des RLP, der die «Schlüsselkompetenzen» und die Kompetenzen im Lernbereich Sprache und Kommunikation präzise definiert. Der RLP hätte damit die grundlegendste Steuerungsfunktion eines Lehrplans nicht erfüllt. Sie schlagen vor, die Kompetenzen als Bewältigung von Alltagsherausforderungen zu beschreiben.

BFS Winterthur S plädiert für die Berücksichtigung von prozeduralem Wissen bei der Definition der Kompetenzorientierung in der Vermittlung der Allgemeinbildung und ergänzt: «Der Grad des kompetenten Handelns unterscheidet sich durch die Zunahme von Fakten-, Konzept-, Handlungs- und Prozesswissen...»

alv, LCH sind der Ansicht, dass die Didaktik nicht enger vorgegeben werden sollte – die Lehrpersonen sollen die Didaktik situativ selbst entscheiden können. alv wünscht sich eine Jahrespromotion für Berufsfelder, die nur eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung vorsehen.

JU stellt fest, dass eine erhebliche Anpassung der aktuellen Praxis bedingt, wenn die Allgemeinbildung kompetenz- und themenorientiert unterrichtet werden soll. Dies wiederum erfordert eine entsprechende Ausbildung der Lehrpersonen. Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) soll ein entsprechendes Angebot aufbauen.

alv bemängelt, dass die durch den alten RLP gewährten Freiheiten für die Berufsfachschulen in der Organisation des ABU nicht mehr erwähnt werden und empfiehlt, sie wieder aufzunehmen.

4.2.3 Berücksichtigung des Wandels

BB Winterthur verlangt eine Klärung der Kategorien der transversalen Themen und Megatrends und deren Inhalten. Sie bemängelt zudem, dass die Berücksichtigung des Wandels in den Aspekten und den Schlüsselkompetenzen zu wenig erwähnt wird.

Aus Sicht von H+, OdASanté beschreibt dieser Abschnitt ausschliesslich Gemeinplätze oder Selbstverständlichkeiten für jeden State-of-the-Art-Unterricht und kann ersatzlos gestrichen werden. Dies gilt auch für die Darstellung, die man fälschlicherweise so deuten könnte, dass die Berücksichtigung des Wandels nur durch die Schlüsselkompetenzen «hindurch» in den Kompetenzen der beiden Lernbereiche erfolgen kann. 15/30