Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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SBV erachtet es als wichtig, dass sich die Lernenden durch den ABU in der Gesellschaft als Individuen entwickeln können und Erfahrungen sammeln können. Er schlägt folgende Ergänzung vor: «[...] den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen sowie sich in der Gesellschaft zu entwickeln und sich in die Gesellschaft zu integrieren.»
VBB empfiehlt, die Förderung der Laufbahngestaltungskompetenzen bereits in der Einleitung zu erwähnen und schlägt folgende Ergänzung vor: «[...] den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. Deshalb sollen die Lernenden insbesondere ihre Laufbahngestaltungskompetenzen* entwickeln können.» Diese Ergänzung soll mit einer Definition von Laufbahngestaltungskompetenzen in einer Fussnote gekoppelt werden (Textvorschlag liegt vor).
SG macht einen sprachlichen Hinweis.
4.1.2 Funktion und Zielsetzung des Rahmenlehrplans
SBV plädiert für einen Kompetenzaufbau der Lernenden über die verschiedenen Schulstufen und dafür, dass sich der RLP auf Sekundarstufe II auf die drei regionalen Lehrpläne der Sekundarstufe I bezieht. Er bedauert, dass dies beim RLP anscheinend zu wenig berücksichtig wurde. Weiter bedauert er, dass sich die Formulierung von vielen Schlüsselkompetenzen von den Kompetenzen und den dabei geforderten Lernzielen des Lehrplans 21 abhebt und die Kompetenzen des Lehrplans 21 im RLP nicht weiterentwickelt beziehungsweise nicht vertieft worden sind.
BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SFG Bern-Biel, SVABU, fbbe sind der Meinung, dass
durch die zukünftig geplante Mitarbeit von ABU-Fachpersonen bei den Revisionen der Bildungsverordnungen mit der Zeit eine breitere Abstimmung mit der Berufskunde erfolgt.
BE schlägt folgende Umformulierung vor, da der Grund für die Kompetenzorientierung des neuen RLP nicht die Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für alle beruflichen Grundbildungen ist: «Dazu wurde der Der Rahmenlehrplan ist auf Kompetenzen ausgerichtet.»
4.2 Grundlagen
Gemäss BBZ SH werden die rechtliche Verankerung des RLP und die klar definierten Ziele der Allgemeinbildung, wie die Förderung von Persönlichkeitsentwicklung, kritisch-reflexivem Denken und lebenslangem Lernen, als essenzielle Grundlagen anerkannt.
4.2.1 Ziele der Allgemeinbildung
BFS Winterthur A merkt an, das Ziel «die Förderung von Kompetenzen zur Orientierung im persönlichen Lebenskontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen» mit der integrierten Allgemeinbildung im Detailhandel aufgrund ihrer berufsspezifischen Ausrichtung nicht annähernd erreicht wird. Sie sieht eine Benachteiligung der Lernenden im Detailhandel bezüglich lebenslangen Lernens, persönlicher Entwicklung, gesellschaftlicher Teilhabe und der Weiterentwicklung der Sprachkompetenzen und moniert, dass eine Behebung dieser Benachteiligung mehr Lektionen für den integrierten ABU sowie die Anpassung der Bildungsverordnung im Detailhandel erfordern würde.
TI regt an, unter den Elementen, die durch die Allgemeinbildung gefördert werden, die Auflistung mit «Gender-Gleichstellung» (parità di genere) zu ergänzen, damit das Thema in die Schullehrpläne Eingang findet. Beide Hinweise zur nachhaltigen Entwicklung und zur Chancengerechtigkeit für alle Lernenden sollen dem letzten Punkt der Auflistung hinzugefügt werden, da diese beiden Achsen bei einer