Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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BBZ SH bewertet verschiedenes positiv, so die detaillierte Beschreibung der acht Aspekte des Lernbereichs Gesellschaft und deren Relevanz für die Entwicklung von kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Förderung interdisziplinärer Problemlösungsansätze und die themen- und handlungsorientierte Vermittlung von Kompetenzen.

H+, OdASanté stellen fest, dass die Auswahl der Aspekte unverändert geblieben ist und dass die Aspekte versuchen, die wichtigsten Disziplinen als Blickwinkel in den RLP einzubringen. Welche Disziplinen jedoch wichtig sind, ist nicht eindeutig zu beantworten. Sie verlangen deshalb, dass die Auswahl der Aspekte begründet wird und Kompetenzen als Bewältigung von bestimmten Alltagsherausforderungen definiert werden.

DIY, IG UNBB weisen darauf hin, dass die Aspekte unverändert geblieben sind, was zur Übernahme von alten Inhalten führen könnte. Wiederum sind die Leitgedanken sehr breit formuliert, so dass die Gefahr besteht, dass die Kompetenzen für die Schullehrpläne sehr unterschiedliche formuliert werden. Sie empfehlen zudem eine klare Angabe der Kompetenzen, die pro Niveau – zwei-, drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen − entwickelt werden, dies auch zur besseren Unterstützung der Berufskenntnisse.

SAV, SBV, sgv beklagen eine ungenügend klare Formulierung der Zielhorizonte und Kompetenz durch die Lernziele in den acht Aspekten. SBV vermisst eine Abgleichung mit den bereits auf der Sekundarstufe I geforderten Kompetenzen (Doppelspurigkeit), SAV, SBV, sgv vermissen Lernziele in den acht Aspekten zur Befähigung der Lernenden bezüglich des Arbeitsrechts, der Staats-/Kantonssteuern (Ausfüllen einer Steuererklärung), des Versicherungsrechtes (z.B. Personen-/Haftpflicht- und Arbeitslosenversicherung) und im Bereich der Altersvorsorge. Gemäss SAV, sgv sollte auch dem unternehmerischen Denken und Handeln eine grössere Bedeutung zukommen. SAV, SBV, sgv verlangen deshalb eine grundlegende Überarbeitung des Lernbereichs Gesellschaft in diesem Sinne.

Gemäss FR, TI, SDK, SUFFP, TRBS ist die Bezeichnung «Champs d’action» / «Handlungsfelder» / «Ambiti d’intervento» eine unnötige Verkomplizierung, sie empfehlen den Begriff «Kompetenzen» und bei Bedarf eine kompetenz-konforme Umformulierung.

AG LMT, PBS, Strickhof merken an, dass der Lernbereich Gesellschaft durch die Ausformulierung der Leitideen und Handlungsfelder im Verhältnis zum Bereich Sprache und Kommunikation sehr ausführlich ist und schlagen eine auflistende Form der Leitidee- und Handlungsfelder pro Aspekt vor, um diese Ungleichbehandlung zu beheben.

SWR merkt zu Abschnitt 5.1 an, dass gemäss des Verweises auf Weinert der zusätzlich eingeführte Begriff «Fertigkeiten» entweder gelöscht oder ausgeführt werden sollte. In Bezug auf Abschnitt 5.2 weist er darauf hin, dass bei den Schlüsselkompetenzen ein Spiralcurriculum Sinn macht und empfiehlt die Streichung der thematischen Orientierung. H+, OdASanté empfehlen zu erwähnen, dass die Kompetenzen im Lernbereich Gesellschaft nur zusammen mit Sprach- und Kommunikationskompetenzen aufgebaut werden können. DIY, IG UNBB bedauern die zu hohe Flughöhe und Unklarheit des Abschnitts 5.2, was eine Vereinheitlichung der kantonalen Schullehrpläne und deren Umsetzung verunmöglicht. TI macht sprachliche Verbesserungsvorschläge zu den Abschnitten 5.1 und 5.2.

kfmv verlangt eine genauere Definition der Kompetenzen im Bereich Wirtschaft.

BBZG Sursee schlägt vor, für den Lernbereich Gesellschaft konkrete überfachliche Kompetenzen aufzulisten, beispielsweise Reflexion, Kreativität, Gesundheitskompetenz, Präsentationskompetenz, Organisationskompetenz usw.