Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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3.1 Kantone

AI, AR, FR, LU, NE, NW, OW, SH, SO, SZ, UR, VD, ZG, ZH, SBBK erachten den ganzheitlichen Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP sowie die Stärkung von Sprache und Kommunikation als positiv.

BE begrüsst den expliziten Einbezug von gesellschaftlichen Veränderungen mit Auswirkung auf den allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in den neuen RLP sowie den curricularen Aufbau und die Kompetenzorientierung des RLP.

BL begrüsst die Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen und auch die Beschreibung zur Umsetzung durch die kantonalen Schullehrpläne. Er begrüsst, dass die Schlussarbeit (ehemals Vertiefungsarbeit) klarer definiert wird, nicht hingegen den Wegfall der Schlussarbeit bei der zweijährigen beruflichen Grundbildung.

BS, ZG bewerten es als positiv, dass der RLP zukünftig in regelmässigen Zyklen überarbeitet werden soll. Gemäss ZG kommen digitale Themen wie Datenschutz, Datensicherheit, Urheberrecht, Dateimanagement beziehungsweise Ordnungsstrukturen zu kurz – könnten aber die Bedeutung und Zukunftssicherheit des ABU gegenüber dem Berufskundlichen Unterricht (BKU) steigern. Auch die Gestaltung von digitalen und analogen Dokumenten, wie Briefe, Plakate, Präsentationen und Broschüren (evtl. Bilder, Videos), könnte dem ABU zusätzliches Gewicht verleihen.

FR begrüsst die Orientierung des ABU an Schlüsselkompetenzen und an spezifischen gesellschaftlichen Kompetenzen. Für ihn ist die Stärkung des Kompetenzbereichs Sprache und Kommunikation zu kleinschrittig. Eine stärkere Integration der neuen digitalen Kompetenzen in diesen Bereich wären interessant gewesen.

GE, NE mahnen zu einer akkuraten Übersetzung des RLP und zu einem Einsatz einer stringenten Terminologie, um die möglichst präzise Auslegung der auf Deutsch erarbeiteten Inhalte zu ermöglichen.

Gemäss GE befürchten die Lehrpersonen, dass sie die Lernenden in ihren eigenen Wertvorstellungen nicht begleiten und bewerten können. Er weist auf die beträchtliche Anzahl von Schlüsselkompetenzen und Aspekten hin, die in der Schlussarbeit zu bewerten sind.

GR erachtet den ganzheitlichen Prozess des Kompetenzerwerbs durch den curricularen Aufbau des RLP als positiv und die angemessene Berücksichtigung der Laufbahngestaltungskompetenzen im RLP als wichtig. Aus seiner Sicht sollen die Schulen und die kantonalen Berufs-, Studien und Laufbahnberatungen (BSLB) auch während der beruflichen Grundbildung zusammenarbeiten. Die nationale BSLB-Strategie (Strategische Stossrichtung 1: Schülerinnen, Lernende, Studierende, Punkt 1.2), wonach Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung von Laufbahngestaltungskompetenzen gefördert und auf Übergänge vorbereitet werden sollen, ist im RLP angemessen zu berücksichtigen.

JU betont die Notwendigkeit, allen Lehrkräften eine Weiterbildung anzubieten.

TI begrüsst insbesondere den auf die Entwicklung des kritischen Denkens gelegte Schwerpunkt, der die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Fähigkeiten umfasst. Er begrüsst weiter die angestrebte Stärkung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten, die das Verständnis für eine zunehmend vernetzte und globalisierte Welt ermöglichen sowie den Dialog mit sich selbst und mit anderen fördern. Für ihn schafft der vorgeschlagene pädagogische Ansatz, der auf der integrierten Entwicklung von drei Kompetenzbereichen (lebenslanges Lernen, Sprache und Kommunikation sowie Gesellschaft) beruht, die Voraussetzung dafür, 5/30