Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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LBZ, profunda, SK BSLB, VBB empfehlen, die Förderung der Laufbahngestaltungskompetenzen im Abschnitt 3.2 explizit zu erwähnen, da sie die Grundlage für lebenslanges Lernen darstellen. Sie verweisen auf einen Bericht der Universitäten Bern und Lausanne im Auftrag der Schweizerischen Konferenz für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und machen einen konkreten Textvorschlag für eine neue Schlüsselkompetenz 3.3.13.
AR, BBZ Herisau zeigen sich sowohl in Bezug auf die Formulierungen der Schlüsselkompetenzen (sehr akademisch) als auch auf deren Umsetzung skeptisch. Sie befürchten zudem die Gefahr von Subjektivität bei der Bewertung.
H+, OdASanté schlagen die ersatzlose Streichung des ganzen Kapitels 3 vor.
4.4 Lernbereich Sprache und Kommunikation
H+, OdASanté begrüssen die Konkretisierungen gegenüber dem bisherigen RLP und stellen fest,
dass im Lernbereich Sprache und Kommunikation die Absicht der Revision grösstenteils erfüllt wurde. Sie bemängeln, dass die ausgewiesenen Kompetenzen keine Angaben zu einem bestimmten Niveau enthalten und machen einen konkreten Textvorschlag. Auch BS, bTG vertreten die Meinung, dass der Passus mit dem Bezug zum Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) zu kurz gehalten ist und sie wünschen sich Angaben zu angestrebten Zielen des Sprachniveaus.
BBZ SH begrüsst die Betonung der Sprach- und Kommunikationskompetenzen als zentrale Elemente der Allgemeinbildung und schätzt den Bezug zum GER und die umfassende Förderung von rezeptiven, produktiven und interaktiven Sprachhandlungen. BBZG Sursee ist der Ansicht, dass die Kompetenzen vollständig aufgeführt und verständlich sind.
VöV betont die Wichtigkeit von Sprachkompetenzen in der jeweiligen Landessprache und der Vermittlung von transversalen Kompetenzen für die öV-Branche. Er fordert, dass Raum für die Förderung der weiteren Landessprachen respektive für Fremdsprachen erhalten bleibt für diejenigen beruflichen Grundbildungen, die dies erfordern. ABU und BKU sollen also auch im Bereich der praxis- und berufsorientierten Vermittlung von Fremdsprachen stärker zusammenarbeiten.
TI plädiert für eine Ergänzung vom ersten Absatz im Kapitel 4 in dem Sinne, dass der Mensch durch die Sprache die Wirklichkeit einerseits erschliesst und sie andererseits aufbaut. Für eine bessere Verständlichkeit schlägt er eine Umformulierung von Abschnitt 4.2 vor und betont dabei, dass der Aufbau der Sprachkompetenzen transversal erfolgt.
Gemäss BFS Winterthur A büssen Sprachkompetenzen an Wert ein, wenn sie vorwiegend im beruflichen Umfeld und mit berufsspezifischen Themenbereichen trainiert werden; sie fordert, dass die Lernenden im Rahmen des ABU die Möglichkeit haben, sich gedanklich und somit auch sprachlich mit gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen.
Selon TRBS le renforcement du domaine de compétence « Langue et communication » est un peu trop timoré. Plus de témérité et l’intégration plus marquée des nouvelles compétences numériques dans ce domaine aurait été intéressant. FR, TRBS et SDK proposent de compléter les ch. 4.1 (FR)
ainsi que 4.2 et 4.3 (FR, TRBS et SDK) pour y intégrer la prise en compte de l’évolution numérique de la société et donc des contenus numériques. BB Winterthur verlangt seinerseits, dass der ganze Lernbereich Sprache und Kommunikation (Kap 4) zwingend unter prominentem Einbezug von KI/digitalen Kompetenzen überarbeitet wird. Es macht ebenfalls Vorschläge für eine bessere Verständlichkeit von Kap. 4.2.