Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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SAV, SBV, sgv verweisen darauf, dass es das Ziel der Politikdidaktik ist, Lernende zu befähigen, am politischen Prozess teilzunehmen. Wichtiger als explizit auf politische Ereignisse einzugehen ist es,
dass die Jugendlichen lernen, wie sie sich bei politischen Fragestellungen gründlich informieren und sich eine eigene Meinung bilden und damit bewusst politische Entscheidungen fällen und aktiv am politischen Prozess beteiligen können: ein konkreter Anpassungsvorschlag liegt vor.
SWR empfiehlt, unter Aspekt 5.3.5 die Möglichkeiten neuer Technologien zur Beeinflussung respektive Manipulation aufzunehmen.
BBZB Heimbach LU, BBZG Sursee empfehlen die Aufnahme von zwei neuen Handlungsfeldern zu historischen Ereignissen und zu den wichtigsten internationalen Organisationen, ein Textvorschlag liegt vor.
HSNW vermisst bei Aspekt 5.3.6 die Erwähnung der Menschenrechte und macht weitere Ergänzungsempfehlungen.
SWR wünscht sich bei Aspekt 5.3.7 eine systemische Neubewertung der Leitgedanken und macht einen Verbesserungsvorschlag. Er macht zudem einen konkreten Änderungsvorschlag zu den Handlungsfeldern. HSNW bringt einige Ergänzungen zu Chancen und Risiken von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen ein.
LBZ, profunda, SK BSLB, VBB empfehlen bei Aspekt 5.3.8 eine Ergänzung, um auf die Wichtigkeit der Laufbahngestaltungskompetenzen hinzuweisen, ein konkreter Vorschlag liegt vor.
4.6 Qualifikationsbereich Allgemeinbildung
H+, OdASanté empfehlen die Streichung des Ausdrucks «(…) der meisten beruflichen Grundbildungen» aus der Definition des Qualifikationsbereichs Allgemeinbildung.
BBZ SH äussert sich positiv zur Schlussarbeit als Nachweis für die erworbenen Kompetenzen sowie zur prozessorientierten Erstellung der Schlussarbeit. Auch BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken,
fbbe, gibb Bern, SVABU, SFG Bern-Biel befürworten den Wegfall der Schlussprüfung. VöV unterstützt die Konzentration auf die Schlussarbeit und deren Erweiterung durch Präsentation und ein vertiefendes Gespräch, da dadurch Formen geschult werden, die näher an den künftig verlangten Kompetenzen und am Arbeitsmarkt sind.
BZ Rorschach-Rheintal bemängelt, dass keine Begründung zur Abschaffung der Schlussprüfung geliefert wurde und drückt seine Sorge darüber aus, dass ohne Schlussprüfung das Leistungsniveau sinkt und der Druck auf Erfahrungsnote und Schlussarbeit steigt. Es schlägt zudem eine Anpassung der Gewichtung (2/3 Erfahrungsnote, 1/3 Schlussarbeit) vor.
BBZB Heimbach LU hält fest, dass die Rundung auf halbe Noten ungenau ist und wünscht eine Rundung auf die Zehntelnote.
TI macht sprachliche Verbesserungsvorschläge zu Kapitel 6.
BCH, LCH merken an, dass nebst der verrechneten Endnote in Allgemeinbildung auch die Resultate gesplittet nach den Lernbereichen ersichtlich bleiben sollten, um die Aussagekraft der Semesterzeugnisnoten (auch im Hinblick auf die Analyse von Unterstützungsbedarf für die Lernenden) hochzuhalten. gibb Bern spricht sich gegen eine separate Benotung der zwei Lernbereiche aus und macht einen alternativen Textvorschlag. AG, BBZ Herisau begrüssen grundsätzlich lernbereichsübergreifende 22/30