Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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sind die Ziele der Allgemeinbildung und die aufzubauenden Kompetenzen zu wenig fassbar. SA-VOIRSOCIAL, sgv sind der Ansicht, dass die Berufsentwicklung gegenüber der Entwicklung der Allgemeinbildung benachteiligt ist: Die Ansprüche an die Kompetenzbeschreibungen und an die Prozesse sind für die Berufsentwicklung deutlich höher.

Auch der VSSM bemängelt, dass sich der RLP trotz des grossen Aufwandes kaum verbessert hat. Mit der Erläuterung, dass das Qualifikationsverfahren vereinfacht wurde, wird nur illustriert, dass sich der Aufwand reduziert, nicht aber, wie eine höhere Qualität erreicht werden kann. Der Abstimmung zwischen BKU, ABU und dem Lernort Betrieb wird zu wenig Gewicht gegeben, dies sollte entsprechend ergänzt werden und auch, wie im ABU eine erhöhte Qualität sichergestellt werden soll. DIY, IG UNBB verlangen insbesondere auch eine klare Regelung der Schlüsselkompetenzen. Zudem erachten sie eine Vertretung durch eine ABU-Lehrperson in den Kommissionen für Berufsentwicklung & Qualität (B&Q) nicht für sinnvoll und plädieren hingegen für die Zusammenarbeit der ABU-Lehrpersonen mit den BKU-Lehrpersonen.

H+, OdASanté erachten die Abstützung auf Weinerts Definition akzeptabel, auch wenn diese hauptsächlich den Vorstellungen aus dem deutschsprachigen Raum entspricht. Sie bemängeln jedoch, dass auf diese Definition im RLP nicht weiter Bezug genommen wird, auch nicht bei den für die sogenannten «Schlüsselkompetenzen» oder den für die beiden Lernbereiche verwendeten Kompetenzbeschreibungen, die alle mit eigenen Kompetenzdefinitionen operieren – was die Umsetzung und die Koordination, insbesondere mit dem BKU, erschwert. Sie schlagen die ersatzlose Streichung des Konzepts der «Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen» und der Integration solcher Kompetenzen in die beiden Lernbereiche vor.

AG LMT, PBS wünschen, dass das Themenfeld Sozialmedia im Bereich der Schlüsselkompetenzen aufgenommen wird.

Travail.Suisse unterstützt inhaltlich die Stellungnahme des SVABU und von profunda.

3.4 Bildungsbereich

3.4.1 Gesamtschweizerische und interkantonale Organisationen

BCH bemängelt die fehlenden ICT-Kompetenzen im RLP und eine ausstehende verbindliche Vorgabe hinsichtlich des Umgangs mit KI – insbesondere in Bezug auf die geplante Schlussarbeit, dies in Anbetracht des Ziels der Revision, die Allgemeinbildung auf die künftigen Anforderungen in der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes auszurichten. Sollte der Revisionsentwurf wie vorliegend zur Umsetzung kommen, braucht es genauere Vorgaben und allenfalls Materialien, die beim Erstellen der Schlussarbeit hilfreich sind, um die Eigenleistung und den Lerngewinn der Kandidatinnen und Kandidaten sichern und bewerten zu können.

KSHW, SKKBS begrüssen die Kompetenz-, Themen- und Handlungsorientierung. Sie begrüssen ausdrücklich auch weitere Massnahmen in der Umsetzung, um die übergeordnete Schnittstelle zwischen BKU und ABU zu optimieren und um die Verbindlichkeit und Qualitätssicherung zu erhöhen. KSHW stellt fest, dass sich der RLP, trotz grossem Aufwand, kaum verbessert hat. Ob der RLP eine erhöhte Verbindlichkeit und Qualität erreicht hat, wird sich in der nächsten Sieben-Jahre-Periode zeigen beziehungsweise wird unter Einbezug der Verbundpartner zu evaluieren sein. Aufgrund der geringen Verbesserung der Verbindlichkeit des RLP wünscht sie sich eine Wiederaufnahme der Ausnahmeregelung in der Verordnung.