Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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SVABU begrüsst die zukünftig geplante Mitarbeit von ABU-Vertreterinnen und -vertretern bei den Revisionen der Bildungsverordnungen, die Benennung der zwölf Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen sowie den Wegfall der Schlussprüfung. Er unterstützt die Idee eines kompetenzbasierten Unterrichts.

SDK, TRBS sind der Meinung, dass der RLP nicht genug Gewicht auf digitale Kompetenzen legt und machen dazu Vorschläge.

HSNW, LCHmachen Änderungsvorschläge zu einigen Kapiteln des RLP. Diese sind im Kapitel 4 aufgeführt.

3.4.2 Regionalorganisationen

alv stellt fest, dass der RLP recht offen formuliert ist. Dies ermöglicht es, dass die Schulen in ihren Schullehrplänen die Inhalte konkretisieren können. Ihm scheint wichtig, dass die allgemeinbildenden Inhalte nicht ausschliesslich in einem separaten Fach unterrichtet werden müssen, dass also insbesondere im Berufsfeld Kaufleute, mit der meistgewählten Berufslehre «KV», die ABU-Inhalte wie bisher in den Fachunterricht integrieren werden können.

BFS Bülach unterstützt den neuen RLP in allen Punkten und auch die Überlegung, dass eine stärkere Begleitung der Umsetzung des neuen RLP in den Kantonen das Fach weiter stärkt. Aus ihrer Sicht kann es sinnvoll sein, dass sich die Kantone untereinander mehr koordinieren und auch eine stärkere Kooperation zwischen den Berufsfachschulen implementiert wird. Zudem erachtet sie es als wichtig, dass Reformbestrebungen sich stets mit empirischen Befunden erklären lassen können. Sie schliesst sich inhaltlich den Aussagen der Stellungnahme des SVABU an.

BFS Davos schätzt den RLP als sinnvoll und grundsätzlich umsetzbar für den gewerblichen Beruf «Schreiner/Schreinerin EFZ» ein. Für die Berufsfelder Kaufleute und Detailhandel wäre eine Implementierung des RLP im Jahr 2026 desaströs – es soll kein separater ABU für diese Berufe geben.

BBZ Herisau bedauert die komplizierte akademische Sprache des RLP.

BFS Winterthur S vermisst die Erwähnung der überfachlichen Kompetenzen und schlägt vor, die überfachlichen Kompetenzen unter dem Begriff «Schlüsselkompetenzen» aufzuführen.

BBZB Heimbach LU, BBZG Sursee sind der Ansicht, dass die digitalen Entwicklungen und die entsprechenden Kompetenzen dazu zu kurz kommen.

BB Winterthur fordert die Überarbeitung der Schlüsselkompetenzen dahingehend, dass digitale Kompetenzen, wie Anwendung von digitalen Instrumenten und in diesem Zusammenhang zentrale Selbstkompetenzen (z.B. Selbstmanagement) und Sozialkompetenzen (sozialer Umgang mit digitalen Inhalten und Instrumenten), konkret definiert sind.

Gemäss BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe sollten bestimmte zentrale Normen im RLP explizit eine Nennung erfahren, um sie zu stärken. Zudem sollte klar sein, wie verbindlich die Auflistung der Textsorten im RLP sind. In Bezug auf die Vorgaben zur Schlussarbeit müsste das Ziel sein, eine Balance zu finden zwischen den teils abweichenden Dispositionen der Lernenden, der Vorgaben, der Einheitlichkeit, der Qualitätssicherung, den verschiedenen Ansätzen der Berufsfachschulen, den spezifischen Bedürfnissen der unterschiedlichen Berufe usw.