Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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gegangen wird. Sie fordert auf, zu erklären, wie Schlüsselkompetenzen situationsbezogen aufzubauen und wie sie im Verhältnis zu den Kompetenzen der Lernbereiche Gesellschaft und Sprache zu verstehen sind. Den gleichen Einwand hat sie auch in Bezug auf die Aspekte des Lernbereichs Gesellschaft, die eher der Fachlogik entsprechen, sowie für die Themenorientierung, die für die Vermittlung der Allgemeinbildung vorgesehen ist. Themen sollten als Situationen definiert werden mit einem erkennbaren Bezug auf Kompetenzen und auf unterschiedliche kommunikative und gesellschaftliche Ressourcen. Sie schlägt daher vor, im RLP zu präzisieren, dass in den Schullehrplänen prägnante Situationen definiert werden, damit die Handlungsfelder aus dem RLP konkretisiert werden. Schullehrpläne sollten entsprechend für jede Situation eine Beschreibung sowie eine Analyse der Ressourcen (inkl. Wissen) liefern. Eventuell könnten bedeutende übergreifende Situationen im RLP festgehalten werden, die dann lokal in den Schullehrplänen präzisiert werden.
SBV fordert, dass der Abschnitt zu den Kompetenzen aus dem Lernbereich Gesellschaft in seiner fachlichen Tiefe analog zum Lernbereich Sprache und Kommunikation angepasst wird. Zudem schlägt er eine redaktionelle Anpassung vor, wonach dieser Lernbereich die Lernenden auch zur Bewältigung von Lebenssituationen und von damit verbundenen komplexen Problemstellungen befähigt. Für SAV, sgv ist der Begriff «Alltagssituationen» mit «Lebenssituationen» zu ersetzen, da einige solcher Situationen im Alltag der Jugendlichen noch nicht relevant sind oder sie betreffen nicht per sé den Alltag, sind jedoch gleichwohl wichtig (politische Abstimmungen finden auch nicht jeden Tag statt).
bTG macht Vorschläge dazu, wie die als zu allgemein beurteilten Definitionen der Schlüsselkompetenzen und auch die Kompetenzen zum Lernbereich Sprache und Kommunikation (mit Angaben zum Sprachniveau) präziser definiert werden können.
BB Winterthur macht geltend, dass die Definitionen der Schlüsselkompetenzen einem traditionellen Weltbild entsprechen und mit einer Form von Kollaboration und Co-Agency sowie mit einem Hinweis auf Abhängigkeiten ergänzt werden sollen. Zudem können Schlüsselkompetenzen nie ganz kontextunabhängig sein.
BFS Winterthur A weist darauf hin, dass die integrierte Allgemeinbildung nicht ausreicht, um einerseits Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen, andererseits auch Kompetenzen aus den Lernbereichen Sprache und Kommunikation und Gesellschaft «berufsunabhängig» zu fördern.
gibb Bern bemängelt, dass nicht sofort und ausreichend klar erwähnt wird, dass die Lernbereiche Sprache und Kommunikation und Gesellschaft vernetzt unterrichtet werden müssen und schlägt vor, die Grafik auf S. 8 RLP entsprechend zu ergänzen.
GRÜNE weisen auf die Herausforderungen, die die ausgewählte Kompetenzorientierung mit sich bringt (konstruktivistische Didaktik, Interdisziplinarität, thematischer Unterricht beim gleichzeitigen Aufbau der Kompetenzen der beiden Lernbereiche), die die Lehrkräfte nur mit einer entsprechenden Aus- oder Weiterbildung bewältigen können, wofür die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Gemäss Swissmem sollten die Schlüsselkompetenzen, insbesondere im Lernbereich Gesellschaft, konkretisiert werden, dies mit der Zuschreibung einer grösseren Bedeutung für das unternehmerische Denken und Handeln sowie der Berücksichtigung von Themenbereichen wie Arbeitsrecht, Aussenhandel (inkl. Dessen Bedeutung für den Wohlstand der Schweiz), Staats- und Kantonssteuern (inkl. Ausfüllen einer Steuererklärung), Versicherungsrecht (Personen-/Haft-/weitere Versicherungen) sowie Elemente der Altersvorsorge.