Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten

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grenzte Zeit nicht beachtet. Für ein Gleichgewicht zwischen der Anzahl Kompetenzen, pädagogischem Ehrgeiz und pädagogischer Freiheit ist es unerlässlich, die Anzahl der Kompetenzen stark zu reduzieren und angemessene Unterrichtsbedingungen, beispielsweise durch die Festlegung einer maximalen Klassengrösse, zu gewähren.

Gemäss VPOD sollen die «Schlüsselkompetenzen» nicht nur für das lebenslange Lernen nützlich sein, sondern auch zur persönlichen, beruflichen und sozialen Entfaltung der Lernenden beitragen und sie dazu befähigen, ihre Umwelt zu beeinflussen. Ausserdem ist der ideelle Charakter dieser Kompetenzen anzuerkennen, da sie nicht objektiv messbar sind. Schliesslich muss ihr Status in Bezug auf die anderen Kompetenzkataloge, aber auch auf den RLP im Allgemeinen, geklärt werden, um die Komplexität zu reduzieren.

VPOD bemängelt die unklare Formulierung der Kompetenzen im Bereich «Gesellschaft» aufgrund der Bezugnahme auf die «Aspekte» und dass sie aus der Beschreibung der «Handlungsfelder» abgeleitet werden müssen. Ausserdem sollte in Anbetracht der Vertrautheit der Verantwortlichen für den ABU mit den Begrifflichkeiten zur Definition der Aspekte wie Ethik, Identität und Sozialisation, Kultur usw. dieser Teil stark vereinfacht werden, indem «Leitgedanken» formuliert werden, die einen strengen wissenschaftlichen Rahmen einhalten. Zudem sollen die im Teil «Handlungsfelder» angestrebten Kompetenzen aufgelistet werden, die mit den Bildungszielen und den Schlüsselkompetenzen übereinstimmen und die bewertbar sind.

VPOD äussert sich kritisch zu den Überlegungen in Abschnitt 2.4 und im Anhang unter den Stichworten «Berücksichtigung von Veränderungen», «Querschnittsthemen», «Megatrends», «sektorale Veränderungen und zeitliche Entwicklungen» usw. Er schreibt diesen Stichworten einen eher politischen als wissenschaftlichen Inhalt zu und erachtet sie aus diesem Grund ungeeignet für ein Dokument mit institutioneller und pädagogischer Zielsetzung. Er kritisiert zudem das daraus resultierende Gesamtbild,

das heterogen und inkohärent wirkt. Er bestreitet nicht, dass der RLP an die Veränderungen der Welt angepasst werden muss, kritisiert jedoch die Kategorien, auf die Bezug genommen wird und die nicht denjenigen wissenschaftlichen Standards entsprechen, auf die sich Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung ihres Unterrichts und der Aktualisierung ihrer eigenen Kompetenzen stützen. Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, wie sie bei der Erstellung von schulischen Lehrplänen helfen könnten. Die Möglichkeit, die Kursinhalte an eine sich ständig verändernde Welt anzupassen, soll beibehalten werden. Die künftigen Tendenzen sind jedoch mit Vorsicht zu erfassen. Sie sollen sich auf solide wissenschaftliche und methodische Grundlagen wie Geschichte, Wirtschaft, Philosophie, Geografie oder Soziologie stützen und gleichzeitig die pädagogische Freiheit garantieren. Er plädiert für den Einbezug der Lehrpersonen bei der Konzipierung und Erarbeitung der Schullehrpläne und verlangt Unterstützung für deren kontinuierliche Weiterbildung, da die bevorstehenden tiefgreifenden Veränderungen im Wesentlichen auf Klassenebene bewältigt werden müssen.

SWR sieht die von der Tripartiten Berufsbildungskonferenz im Jahr 2021 beschlossenen Grundsätze für die Revision nur teilweise umgesetzt und stellt sich die Frage, ob damit die angestrebte Stärkung des Stellenwertes der Allgemeinbildung erreicht werden kann. Er bedauert, dass, obwohl der RLP auf die «Berücksichtigung des Wandels» verweist, keine systematischere Analyse von relevanten Themenbereichen durchgeführt und die Aspekte nicht detaillierter gefasst wurden, was zum Teil zu einem «angestaubten» Text oder zum Risiko von einem «Flickwerk» führt. Er hofft, dass im Teilprojekt 4 Klärungen und Präzisierungen vorgenommen werden. Die geplanten Leitdokumente zur Erhöhung der Qualität und der Verbindlichkeit in der Umsetzung sind für ihn ein zentraler Bestandteil der Revision. Zudem bedauert er, dass keine systemische Betrachtungsweise bei der gleichzeitigen Revision der drei Rahmenlehrpläne, 1) für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, 2) für die eidgenös-