Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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dass die Allgemeinbildung den aktuellen und künftigen Bedürfnissen der Lernenden in der beruflichen Grundbildung gerecht wird. Weiter legt die Koordination mit dem BKU den Grundstein für Synergien, die es den Lernenden ermöglichen, die verschiedenen Aspekte ihres Lebens in eine systemischere Sichtweise zu integrieren.
SG begrüsst die Abstraktionsebene des RLP, bedauert jedoch die komplizierte akademische Sprache und betrachtet es als wichtig, dass auch Lernende den Text verstehen.
VD unterstützt die Bestimmungen zur Nachhaltigkeit. Er erachtet aber das Drei-Sphären-Modell der nachhaltigen Entwicklung mit einem möglichen Gleichgewicht zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt als veraltet.
VS begrüsst die eingeführte Differenzierung der Anforderungen für die verschiedenen Bildungsstufen sowie die Stärkung der Koordination zwischen ABU und BKU. Im Lernbereich Gesellschaft wünscht er sich eine klarere Beschreibung der Kompetenzen in Zusammenhang mit wählbaren Themen.
3.2 Politische Parteien
GRÜNE begrüssen die ausdrückliche Erwähnung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und der psychischen Gesundheit. Sie bemängeln, dass in der Beschreibung der acht Aspekte des Lernbereichs «Gesellschaft» nirgendwo auf die kritische Betrachtung der verschiedenen religiösen Weltanschauungen hingewiesen wird. Weiter verweisen sie auf den Bildungsbedarf der Lehrkräfte.
3.3 Wirtschaft APMöb, APParf, APSchuhe, APSEU, APTex, ASMAS, BDS, BIKAS, HotellerieSuisse, IGKG, KFMV, SAV, SAVOIRSOCIAL, SBV, sgv, SWISS RETAIL, Swissmem, VBV, VöV, VSP begrüssen
die Kompetenz-, Themen- und Handlungsorientierung. Sie begrüssen ausdrücklich auch weitere Massnahmen in der Umsetzung, um die übergeordnete Schnittstelle zwischen BKU und ABU zu optimieren sowie die Verbindlichkeit und Qualitätssicherung zu erhöhen. BIKAS, SBV, sgv, Swissmem, SAV, SAVOIRSOCIAL, VBV, VSSM stellen fest, dass sich der RLP, dies trotz grossen Aufwandes, insbesondere im kritischen Lernbereich Gesellschaft, kaum verbessert hat. Ob er eine erhöhte Verbindlichkeit und Qualität erreicht, wird sich in der nächsten Sieben-Jahre-Periode zeigen beziehungsweise wird unter Einbezug der Verbundpartner zu evaluieren sein. Aufgrund der geringen Verbesserung der Verbindlichkeit des RLP wünschen sich BDS, BIKAS, sgv, SWISS RETAIL, VBV eine Wiederaufnahme der Ausnahmeregelung in der Verordnung. Die Streichung der Ausnahmeregelung ist für VBV bedenklich beziehungsweise irritierend – insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Revision angestrebten Verhinderung von integrierten Lösungen bei den wichtigsten Berufsfeldern, dies aus kompetenz- und qualitätsorientierter Sicht, sowie auch inhaltlich betrachtet, nicht zuletzt angesichts der Entwicklungen in Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft und Politik in den letzten Jahren.
VöV begrüsst ebenfalls, dass die Ziele im RLP als Kompetenzen formuliert werden und der ABU kompetenzorientiert ausgerichtet wird, wie es seit einigen Jahren für die Bildungspläne der beruflichen Grundbildungen gilt. Dadurch wird eine Voraussetzung geschaffen für bessere Synergien zwischen dem BKU und dem ABU. Für die Umsetzung einer stärkeren Zusammenarbeit zwischen BKU und ABU bedarf es einer entsprechenden Konkretisierung in den kantonalen Schullehrplänen sowie Gefässe für den regelmässigen Austausch zwischen den ABU- und BKU-Lehrpersonen.
Der SBV stellt fest, dass für den RLP, den RLP Berufsmaturität sowie für die Bildungspläne der Berufsbildung unterschiedliche Kompetenzmodelle verwendet werden. Für BDS, BIKAS, SWISS RETAIL