Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/16: Totalrevision der Verordnung des SBFI über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung · 30 Seiten
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zukunftsgerichteten Denkweise untrennbar sind (ein Textvorschlag liegt vor). Schliesslich macht er einen sprachlichen Hinweis.
VD unterstützt die Bestimmungen zugunsten der nachhaltigen Entwicklung, bedauert jedoch, dass sich der RLP auf das als veraltet bezeichnete Modell der drei in Gleichgewicht zueinander stehenden Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt bezieht. Er plädiert für die Berücksichtigung der Definition der Université de Lausanne, gemäss welcher die Gewährleistung langfristiger Stabilität und menschlicher Entfaltung über Generationen hinweg erfordert, dass die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten innerhalb der ökologischen Grenzen des Planeten begrenzt bleiben, während gleichzeitig die Grundbedürfnisse aller Menschen gesichert und Gerechtigkeit in all ihren Dimensionen gefördert werden.
GRÜNE begrüssen die ausdrückliche Erwähnung der BNE. Sie sind der Meinung, dass diese Bildung Bürgerinnen und Bürger hervorbringen soll, die sich der grossen Umweltprobleme unserer Zeit bewusst sind, um deren negative Auswirkungen auf sozialer und wirtschaftlicher Ebene zu vermeiden. Aus- oder Weiterbildungen sind für Lehrerinnen und Lehrer unerlässlich. Sie unterstützen ebenfalls die Stärkung der politischen Bildung.
Gemäss bTG impliziert der Passus «[…] Als Bestandteil der beruflichen Grundbildung trägt die Allgemeinbildung zudem zur Verwirklichung der Chancengerechtigkeit für alle Lernenden bei.», dass auf Stufe Kanton ein Konsens über Art/Definition von Chancengerechtigkeit vorhanden sein muss. BB Winterthur plädiert dabei für eine Formulierung, die die Vielfalt der Lernenden stärker begrifflich darstellt, wie im bisherigen RLP. Sie verlangt eine Klärung der Begriffe mittels Definitionen, insbesondere des Begriffes «Chancengerechtigkeit», der den Begriff «Chancengleichheit» ersetzt hat. Sie begrüsst die verstärkte Ausrichtung auf Megatrends und erachtet die in Abschnitt 2.2 formulierten Ziele, insbesondere die Förderung von Kompetenzen hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung, als wertvoll.
LBZ, profunda, SK BSLB, VBB empfehlen, die Förderung der Laufbahngestaltungskompetenzen in die Ziele der Allgemeinbildung im Hinblick auf Arbeitsmarkt und Weiterbildung und als Grundlage für lebenslanges Lernen aufzunehmen (ein Textvorschlag liegt vor). NE schlägt hingegen vor, Laufbahngestaltungskompetenzen unter den Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen aufzunehmen.
SG, H+, OdASanté machen sprachliche und redaktionelle Verbesserungsvorschläge.
4.2.2 Kompetenzen und Vermittlung der Allgemeinbildung BCH, BFS Langenthal, BZ Interlaken, fbbe, SVABU, SFG Bern-Biel unterstützen die Arbeit an
Schlüsselkompetenzen, Handlungs- und Themenorientierung, welche die etablierte Praxis und die Tradition und Stärke des 1996 eingeführten RLP weiterführen, sowie den Bezug auf die transversalen Themen, damit sich die Inhalte aktualisieren.
SWR kritisiert die missverständliche Bezeichnung der Schlüsselkompetenzen als «disziplin- und kontext-unabhängig». Dabei werden sie gemäss der zugrunde gelegten Kompetenzdefinition von Weinert 2001 im Fachkontext erworben, danach sind sie kontextübergreifend anwendbar. Er empfiehlt deshalb eine Präzisierung hierzu.
SUFFP stellt eine Inkohärenz fest zwischen der Kompetenzorientierung und der situationsbezogenen Kompetenzdefinition nach Weinert einerseits und den Schlüsselkompetenzen, die als «kontextunabhängig» definiert sind. Diese Abkoppelung vom Kontext sieht sie als zentralen Mangel, der sich auf die didaktische Umsetzung niederschlägt, wo dann nicht mehr von Situationen, sondern von Themen aus-