Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 29 Seiten
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Zusatzbericht
1 Ausgangslage
Der vorliegende Zusatzbericht geht auf die von der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eingereichte parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zurück.
An ihrer Sitzung vom 18. Februar 2021 beschloss die WBK-N mit 15 zu 9 Stimmen, eine parlamentarische Initiative einzureichen mit dem Ziel, das bestehende Impulsprogramm zur Förderung der Schaffung familienergänzender Betreuungsplätze durch eine stetige Unterstützung abzulösen. Am 29. März 2021 befasste sich danach die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) mit der Initiative ihrer Schwesterkommission und beschloss mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihr ebenfalls Folge zu geben.
An ihren Sitzungen vom 16. April und 27. Mai 2021 beschloss die WBK-N, eine Subkommission mit 11 Mitgliedern einzusetzen, um einen Gesetzesentwurf zur Konkretisierung des Initiativanliegens auszuarbeiten. Die WBK-N beriet die von der Subkommission ausgearbeitete Vorlage an ihrer Sitzung vom 28. April 2022 und nahm den Vorentwurf in der Gesamtabstimmung mit 18 zu 7 Stimmen an. Der Bundesbeschluss wurde mit 17 zu 7 Stimmen angenommen.
Der Nationalrat hat die Annahme der Vorlage am 1. März 2023 mit 104 zu 84 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen (Vorlage 1: Beschluss abweichend vom Entwurf, Vorlage 2: Beschluss gemäss Entwurf).
Die WBK-S hat an ihrer Sitzung vom 6. und 7. Juli 2023 Anhörungen zur Vorlage des Nationalrats durchgeführt. An der Sitzung vom 22. August 2023 hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen, ohne Enthaltungen, das Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Weiter hat sie mehrere Prüfaufträge an die Verwaltung übermittelt, um eine Variante auf Basis der gesetzlichen Grundlage des Bundesgesetzes vom 24. März 2006 über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (Familienzulagengesetz, FamZG)1 zu eruieren. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. November 2023 das Konzept für die Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes finalisiert. Sie hat weiter entschieden, die Anträge der WBK-S zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (E-UKibeG) und zum Entwurf des Bundesbeschlusses in eine erneute Vernehmlassung zu schicken. Für die WBK-S stehen insbesondere drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund. Sie will zum einen insbesondere wirtschaftliche Ziele über die Einführung einer Betreuungszulage erreichen. So steht aus Sicht der Kommission die vermehrte Integration beider Elternteile in die Arbeitswelt insbesondere unter dem Aspekt des Fachkräftemangels, weshalb sie Wert auf eine explizitere Anbindung der möglichen Entlastung der Eltern an die Erwerbstätigkeit legt. Es ist der Kommission ausserdem ein Anliegen, den Bundeshaushalt nicht übermässig mit einer stark gebundenen neuen
1 SR 836.2