Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 29 Seiten
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Umsetzung der Vorlage, die insbesondere für die digitale Durchführung der vorgesehenen Massnahmen und die regelmässige Evaluation der getroffenen Massnahmen vorgesehen sind. Für die Durchführung der Betreuungszulage kann auf das bereits bestehende und bewährte Familienzulagenregister (FamZReg) abgestützt und das System entsprechend ausgebaut werden. Die Sach- und Personalkosten dürften so rund 3 Millionen Franken pro Jahr für die ersten vier Jahre ausmachen.
Im Vergleich zur Vorlage des Nationalrats kann entsprechend von einem kleineren Ressourcenbedarf im Umfang von rund 1 Million Franken pro Jahr für den Bund ausgegangen werden, wobei sich diese Kostenreduktion aus tieferen Personal- und tieferen Sachkosten ergibt. Hinzu kommen die Durchführungskosten seitens der Kantone für den Bundesbeitrag gemäss E-UKibeG. Diese sowie der Aufwand auf Seiten der Kantone müssen auf Grund der sehr unterschiedlichen Angebotsstrukturen im Bereich der institutionellen Kinderbetreuung und der Kompetenzzuteilung zwischen Kantonen und Gemeinden als hoch bis sehr hoch angenommen werden. Sie fielen vollumfänglich den Kantonen oder von diesen zu bestimmenden Dritten zur Last. Die Durchführungskosten für eine Betreuungszulage gemäss FamZG hingegen obläge den Familienausgleichskassen und würden über das bestehende Durchführungssystem gedeckt werden. Die Anhörung der Ausgleichskassen, die zu den entsprechenden Erhebungsmöglichkeiten befragt wurden, hat ergeben, dass der Aufwand momentan nicht abschätzbar sei, die Ausrichtung der Betreuungszulage allerdings verhältnismässig einfach in das bestehende System integriert werden könne.
Die Einführung einer Betreuungszulage über das FamZG würde zudem verhindern, dass der Bundeshaushalt über die Einführung eines stark gebundenen und seitens des Bundes kaum steuerbaren Bundesbeitrags stark belastet würde. Die Vorlage des Nationalrats führte ohne Gegenfinanzierung im Bereich der Bundesbeiträge an die Eltern zu Mehrkosten im Umfang von mehr als 700 Millionen Franken pro Jahr, wobei die Belastung ansteigen würde. Hinzu kommen die Mittel für die Programmvereinbarungen im Umfang von 56 Millionen pro Jahr. Gestützt auf Artikel 4 Finanzhaushaltverordnung vom 5. April 200611 berücksichtigt der Bundesrat in seiner Finanzplanung die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen der vom Erstrat angenommenen Erlassesentwürfe. Die Inkraftsetzung des Erlasses in Folge der Pa. Iv. 21.403 ist auf Grund der Ausarbeitung einer alternativen Umsetzungsvariante durch die WBK-S frühestens auf Anfang 2026 möglich. Entsprechend sind die finanziellen Auswirkungen der Pa. Iv gemäss Nationalratsbeschluss in den aktuellen Planzahlen enthalten (2026: 769 Millionen, 2027: 805 Millionen, 2028: 841 Millionen).
Die Vorlage der WBK-S mit der neu einzuführenden Betreuungszulage wäre demgegenüber vorbehältlich des Verpflichtungskredits für die Programmvereinbarungen haushaltsneutral und würde so einen massgeblichen Beitrag zur Haushaltbereinigung in den Finanzplanjahren leisten. Die Kommission teilt die Haltung des Bundesrats, wonach in der Vorlage gemäss Beschluss Nationalrat eine Kompensation der Zusatzbelastung für den Bund durch die Kantone vorzusehen wäre.
11 SR 611.01