Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 29 Seiten

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Am Förderbereich zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern der Kantone wird festgehalten. Für den Aufbau und die Weiterentwicklung kantonaler Politiken innerhalb eines Politikfeldes haben sich Programmvereinbarungen bewährt. Dass in den Kantonen und Gemeinden bzgl. der Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit Handlungsbedarf besteht, wurde u. a. im Bundesratsbericht «Politik der frühen Kindheit» festgestellt.8 Ebenso wird der Förderbereich zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen bzw. zur Schliessung bestehender Angebotslücken in den Kantonen beibehalten. Denn damit die finanzielle Entlastung der Eltern in Bezug auf den Ausbau ihrer Erwerbstätigkeit wirksam sind, ist es eine Voraussetzung das überhaupt entsprechende Betreuungsplätze bestehen. Um die Kantone darin zu bestärken, ein flächendeckendes Angebot zu unterstützen und nur dort neue Plätze zu schaffen, wo diese tatsächlich gebraucht werden, sind Programmvereinbarungen geeignete Instrumente, nicht zuletzt wegen der hälftigen finanziellen Beteiligung der Kantone an der Schaffung der Plätze. Zudem wird der oben erwähnte zusätzliche Förderbereich für Kinder mit Behinderungen eingeführt, der neben der Schaffung von Plätzen auch die Senkung der Kosten für die Eltern umfasst. Insgesamt ist zu beachten, dass der Versorgungsgrad zwischen den Kantonen sehr unterschiedlich ist, so dass ein Bedarf für diese Förderung nach wie vor besteht.

Die Kommission hatte sich stark mit Fragen der Steuerung und der Möglichkeit der Kantone auseinandergesetzt, eigene Akzente zu setzen. Sie erachtet in ihrer Mehrheit Programmvereinbarungen wegen ihrer klaren Trennung der strategischen Rahmenbedingungen und der operativen Freiheit der Kantone als geeignetes Mittel, spezifische Aspekte der institutionellen Kinderbetreuung und Massnahmen zur Förderung von Kindern in den ersten Lebensjahren zu fördern. Anstelle der Definition von Einzelprojekten soll die Steuerung auf messbare Wirkungs- und Leistungsziele ausgerichtet werden, was den Kantonen mehr Flexibilität in der konkreten Umsetzung lässt. Die Zielsetzungen leiten sich aus den strategischen Zielen des Bundes im jeweiligen Aufgabenbereich ab (basierend gesetzlichen und gegebenenfalls weiteren aufgabenspezifischen Planungsgrundlagen). Auf operativer Ebene sollen die Kantone über grösstmögliche Flexibilität verfügen. Dazu sollen sie anstelle von projektbezogenen Einzelsubventionen Global- und Pauschalbeiträge erhalten, die sie für die Erreichung der vereinbarten Ziele einsetzen können.

Mit dem Abschluss von Programmvereinbarungen geht der Bund gegenüber den Kantonen mehrjährige finanzielle Verpflichtungen ein. Damit muss das Parlament den Höchstbetrag der während 4 Jahren einzusetzenden Mittel mittels Verpflichtungskredit festlegen. Theoretisch wäre es denkbar, dass das Parlament im Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit Eckwerte für die Mittelzuteilung auf die einzelnen Förderbereiche definiert. Eine erste grobe Mittelaufteilung auf die Kantone erfolgt in der Regel über einen dem Politikfeld entsprechenden Verteilschlüssel. Dieser könnte

8 Bundesrat (2021): Politik der frühen Kindheit. Auslegeordnung und Entwicklungsmöglichkeiten auf Bundesebene. Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 19.3417 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 12. April 2019 und 19.3262 Gugger vom 21. März 2019. Kann abgerufen werden unter: https://www.parlament.ch/centers/eparl/curia/2019/20193417/Bericht%20BR%20D.pdf.