Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 29 Seiten

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Höhe der monat- 100 150 200 250 300 350 400 450 500

lichen Zulage

(CHF)

Die Betreuungszulage wird ab dem Geburtsmonat bis zum Ende desjenigen Monats ausbezahlt, in dem das Kind das siebte Lebensjahr vollendet.

Gemäss der Erhebung über die Einkommen und Lebensbedingungen (SILC-2021)9 werden 37,9 Prozent der Kinder zwischen 0 und 3 Jahren und 38,2 Prozent der Kinder zwischen 4 und 12 Jahren in institutionellen Betreuungsstrukturen betreut. Ausgehend von diesen Zahlen und vom Referenzszenario A-00-202010 dürfte im Jahr 2025 für rund 283 000 Kinder ein Anspruch auf Betreuungszulagen bestehen, was Kosten von ca. 637 Millionen Franken verursachen würde.

Damit die geschätzten Kosten vergleichbar sind mit den Kosten für den Bundesbeitrag gemäss E-UKibeG, wurden auch für das Modell des Nationalrats die Angaben aus der SILC-Statistik von 2021 (SILC-2021) beigezogen. Basierend auf den Angaben der Statistik von 2021 würden sich die Kosten für den Bundesbeitrag gemäss E-UKibeG auf rund 729 Millionen. Franken (anstelle von 693 Millionen. Franken (SILC-2014)) im ersten Durchführungsjahr belaufen.

Bezüglich der Kosten für die Programmvereinbarungen sieht die WBK-S eine Anpassung der Finanzmittel vor, die sich auf die drei geplanten Förderbereiche bezieht und nicht wie die Vorlage des Nationalrats auf vier. Der Bund soll sich dabei mit maximal zur Hälfte an den Ausgaben der Kantone beteiligen. Es sind maximal drei 4-jährige Vertragsperioden vorgesehen. Die Kosten für die Programmvereinbarungen belaufen sich jährlich auf 32 Millionen Franken, wobei auch die WBK-S vorsieht, diesen Betrag um die benötigten Sach- und Personalkosten zu reduzieren. Die WBK-S sieht im Gegensatz zum Nationalrat vor, die Mittel nicht gleichmässig über die drei Förderbe-

reiche zu verteilen. So sollen für die Förderbereiche gemäss Art. 13 Abs. 1 Bst. a 44

(Schaffung von Betreuungsplätzen), Bst. d 56 Millionen Franken (Kinder mit Be-

hinderung) und für den Förderbereich gemäss Art. 13 Abs. 2 (Frühe Förderung)

28 Millionen Franken gebunden werden.

Die Vollzugskosten setzen sich wie folgt zusammen: Für die Aufsicht und Erstellung von Weisungen über den Vollzug der Betreuungszulage muss mit einem Personalaufwand von 150 Stellenprozenten gerechnet werden. Für die Erarbeitung, Aushandlung und Vereinbarung der Programmvereinbarungen sowie die Beratung der Kantone und die regelmässige Überprüfung der zu erreichenden Ziele wird mit einem Personalaufwand von 900 Stellenprozenten gerechnet. Für die Erhebung der statistischen Werte wird ein Bedarf von 100 Stellenprozenten beantragt. Daraus ergibt sich für die Durchführung der Betreuungszulage und der Programmvereinbarungen beim Bund ein Personalbedarf im Umfang von 11.5 FTE. Im Weiteren ergeben sich Sachkosten für die

9 BFS (2022): Statistik der Familienzulagen (SILC-2001), Neuenburg

10 BFS (2020), Bevölkerungsszenarien, Neuenburg