Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/17: Parlamentarische Initiative. Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung. Vernehmlassung zum Konzept der WBK-S · 29 Seiten

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Kostenfolgen

Zwei Minderheiten schlagen vor, die Zulage länger auszubezahlen.

Die Minderheit Gmür-Schönenberger, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Herzog Eva (Minderheit 1) beantragt, die Betreuungszulage bis zum Ende desjenigen Monats auszubezahlen, in dem das Kind das achte Lebensjahr vollendet (Ende Basisstufe). In diesem Fall bestünde 2025 für rund 323 000 Kinder ein Anspruch auf Betreuungsgeld, wodurch sich die Kosten auf ca. 696 Millionen Franken belaufen würden. Die Kosten würden in der Differenz zur Mehrheit um 59 Millionen Franken ansteigen. Die Minderheit Herzog Eva, Gmür-Schönenberger, Crevoisier Crelier, Graf Maya (Minderheit

2) beantragt, die Betreuungszulage bis zum Ende des Monats auszubezahlen, in dem das Kind das elfte Lebensjahr vollendet. Damit würde der Anspruch auf Betreuungszulage im Jahr 2025 auf rund 485 000 Kinder erweitert, was Kosten von 938 Millionen Franken verursachen würde, im Vergleich zur Mehrheit wären die Kosten um 301 Millionen Franken höher.

Die Minderheit Herzog Eva, Crevoisier Crelier, Graf Maya, Maret schlägt vor, für Kleinkinder einen höheren Betrag zu entrichten. Kleinkinder sollen bis zu ihrem

18. Lebensmonat eine anderthalbfache Zulage erhalten (zwischen 150 und 750 Franken pro Monat, je nach wöchentlicher Nutzung einer institutionellen familienergänzenden Betreuung). Die Zahl der betroffenen Kinder bliebe unverändert, d. h. 283 000 im Jahr 2025, doch die Kosten würden um 85 Millionen Franken auf ca. 722 Millionen Franken steigen.

Die Minderheit Stark, Friedli Esther möchte, dass der Anspruch nicht nur für Kinder besteht, die institutionell betreut werden, sondern die Zulage allgemein für alle Kinder ausbezahlt wird, die von Dritten betreut werden. Für die Kinder, welche nicht institutionell betreut werden, soll 50 Prozent der Betreuungszulage für Kinder in der institutionellen Betreuung ausgerichtet werden (vgl. Tabelle 2). In diesem Fall würde die Zahl der Kinder, für die ein Anspruch auf eine Betreuungszulage besteht, stark steigen und sich 2025 auf rund 745 000 Kinder belaufen. Bei einer Umsetzung dieses Vorschlags würden die Kosten auf rund 865 Millionen Franken ansteigen, 228 Millionen Franken mehr als die Variante der Mehrheit. Da keine detaillierten Daten über die Anzahl der pro Woche in Anspruch genommenen nicht-institutionellen Betreuungsstunden vorliegen, wurde bei der Berechnung der Kosten für diese Minderheit davon ausgegangen, dass die Verteilung der Kinder nach der Anzahl der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden derjenigen entspricht, die für institutionelle Betreuungsformen beobachtet wurde.

Die Höhe der Betreuungszulage hängt vom Betreuungsumfang ab und es gibt keine zuverlässigen Daten, die Anzahl der von Verwandten (z. B. Grosseltern) angebotenen Betreuungsstunden genau abzuschätzen. Es erscheint daher sinnvoll, die Betreuungsarten nicht nur zwischen institutionell und nicht-institutionell zu kategorisieren, sondern im Falle der nicht-institutionellen familienergänzenden Betreuung zwischen Betreuungsformen zu differenzieren, bei denen die Stunden in Rechnung gestellt werden und somit überprüfbar sind (formell), und Betreuungsformen, bei denen die Betreuungsstunden nicht in Rechnung gestellt werden (informell). Tabelle 3 zeigt die voraussichtlichen Kosten für das Jahr 2025 nach diesen drei Betreuungsarten.