Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6
Betriebskostenbeiträge
Die Vertreter der Betreiber von existierenden Anlagen fordern eine generelle Erhöhung der Betriebskostenbeiträge und der zugehörigen Boni, insbesondere mit Blick auf Anlagen, welche aus der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) herausfallen. Beim Holz ist die Forderung differenzierter und wird bei weitem nicht von allen Akteuren gefordert.
Holzenergie Schweiz und Schweizerischer Verband für Umwelttechnik (SVUT) wünschen eine Übergangslösung für Mehrkostenfinanzierung-Anlagen, welche bei einem Übergang in die Betriebskostenbeiträge für Biomasseanlagen noch nicht sofort die energetischen Mindestanforderungen einhalten können.
Gleitende Marktprämie
Die Definition für Erweiterungen und Erneuerungen und die Förderung für Erneuerungen und Erweiterungen von Anlagen ist nach Ansicht verschiedener Teilnehmer zu restriktiv.
Holzenergie Schweiz und SVUT wünschen eine Bindung der Förderung (gleitende Marktprämien und Betriebskostenbeiträge für Biomasseanlagen) an die Holzpreise.
Haral GmbH und GRegio Energie AG fordern einen spezifischen Bonus für Biogasanlagen, die nur mit Hofdüngern betrieben werden.
Weitere Eingaben
Der Schweizerische Forstverein wünscht eine Überförderung von Energieholz auszuschliessen.
Die Wärmenutzung sollte nach Ansicht einzelner Teilnehmer im Fördersystem mehr berücksichtigt werden.
4.3.6 Projektierungsbeiträge
Die Einführung der Projektierungsbeiträge wird von den meisten Stellungnehmenden, vorbehältlich einiger Anpassungen, grundsätzlich begrüsst. Die Umweltorganisationen, einige Vertreter der Strombranche und einzelne weitere Akteure äussern Unverständnis, dass grosse Solaranlagen keine Projektierungsbeiträge erhalten können.
Einige Akteure der Strombranche verlangen, dass von einer Rückforderung der Projektierungsbeiträge, wenn trotz Baubewilligung auf die Realisierung verzichtet wird, abzusehen sei. Zudem soll der gesamte Beitrag zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ausbezahlt werden.
Der Höchstbeitrag für Windenergieprojekte ist gemäss Vertretern der Strombranche für grössere Windparks nicht angemessen; sie fordern eine Verdoppelung. Die EnDK und BPUK, unterstützt von der Mehrheit der Kantone, beantragen gesonderte Regelungen, um das hohe Nicht-Erfolgsrisiko bei der Geothermie besser abzudecken.
ENHK, die Stiftung für Konsumentenschutz, SES und die Umweltorganisationen verlangen, dass bei nicht ausreichenden Mitteln diejenigen Projekte priorisiert werden, deren Auswirkungen auf Biodiversität und Landschaft im Verhältnis zur zusätzlichen Winterstromproduktion am geringsten sind.
4.3.7 Einspeisevergütungssystem
Bewirtschaftungsentgelt
Der Schweizerische Gemeindeverband, Stadt Zürich, GLP BL, SPS, aeesuisse, Ökostrom Schweiz, Suisse Eole, Swiss Small Hydro, Swisspower, Swissolar, VSE, ADEV, Alpiq, Axpo, BKW, CKW, Energie Uri, EWN, die Engadiner Kraftwerke AG, ewz, Flecopower, Groupe E, InfraWatt, Regiogrid, Renera AG Repower und mehrere Bauernverbände lehnen eine Halbierung des variablen Anteils des Bewirtschaftungsentgelts für Anlagen in der Direktvermarktung ab, da die Kürzung in dieser Höhe nicht gerechtfertigt sei.
12/30 BFE-D-DFD83401/248