Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6

ruht. Gemäss Vernehmlassungsvorlage wird diese Vorgabe so umgesetzt, dass bei der Stromkennzeichnung gegenüber den Endverbrauchern, die mit dem Standardstromprodukt versorgt werden, für mindestens 75% der gelieferten Elektrizität Herkunftsnachweise verwenden müssen, die eine inländische und erneuerbare Herkunft des Stroms belegen.

Aus den meisten Rückmeldung ist zu entnehmen, es sei eine Klärung notwendig, ob die Vorgabe pro Kalenderjahr oder pro Quartal erfüllen ist. Was den konkreten Mindestanteil angeht äussern sich verschiedene Teilnehmer zustimmend zum Vorschlag von 75% des Bundesrats, jedoch unter der Bedingung, dass sich der Wert auf ein Kalenderjahr bezieht (Enalpin, Romande Énergie, Società Electrica Sopracenerina, Swisspower, Ville de Lausanne, VUE, Yverdon-les-Bains Énergies). Alpiq und FMV verlangen 75% auf Quartalsbasis. GGS, IGEB sowie verschiedene Verbände und Akteure im Bereich der erneuerbaren Energiebranche verlangen ein deutliches Anheben (meist in Bezug auf ein Kalenderjahr). Auf der anderen Seite fordern die Stadt Zürich, DSV, VSE, Eniwa, ESA, ewz, Groupe E, Regiogrid, Repower, VAS und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Absenken auf 70% oder gar 60% (teilweise wird präzisiert, es beziehe sich auf ein Kalenderjahr).

Absicherung gegen Marktpreisschwankungen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende (DSV, BEV, IG Energiegase, VAS und verschiedene kleinere Eisenbahnverkehrsunternehmen) verlangen, dass auf konkrete Mindestvorgaben bei der Beschaffung der sicherzustellenden Strommenge zu verzichten sei, da es die Beschaffungsstrategien der EVU zu stark einenge. ElCom, SKS sowie kleine Eisenbahnverkehrsunternehmen wünschen, dass auf Verordnungsstufe stattdessen besser die Grundsätze zu regeln seien. Einzig die EnDK unterstützt die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Staffelung.

4.4.2 Netzentwicklung / Netzinfrastruktur

VSE, EKZ und Repower fordern, dass der Bund die Datengrundlagen für die Netzentwicklung (bspw. die Energieperspektiven) jeweils in der gleichen Periodizität wie der Szenariorahmen aktualisiert, die nationalen Kennzahlen mit den Kantonen koordiniert und diese auf Stufe Kantonsebene publiziert. Zusätzlich soll die Branchenempfehlung des VSE «Mehrjahrespläne für Netze NE2 und NE3» in die Verordnung aufgenommen werden. Swissgrid möchte zudem, dass in Artikel 6a Absatz 2 nur die Verteilnetze angesprochen werden.

4.4.3 Informationspflichten

Gemäss einem Grossteil der Rückmeldungen aus der Strombranche sei die Rechnung nicht das ideale Medium, um die Kundinnen und Kunden über vergleichende Stromverbrauchsdaten sowie über Einsparungsmöglichkeiten zu informieren. Als besseres Medium wird dabei häufig ein Webkundenportal genannt, über welches entsprechende Informationen bereitgestellt werden könnten. Vereinzelt wurde vorgeschlagen, dass diese Informationen nur einmal jährlich erfolgen sollen. Gemäss einer Rückmeldung solle gänzlich auf diesen Artikel verzichtet werden, da dies bereits ausreichend oder sogar anders im Gesetz geregelt sei. Weiter wurde vorgebracht, dass ein Vergleich nur für Endkunden bis 50 MWh in sinnvoller Weise möglich sei und sich auf den Strombezug beziehen sollte (bei Prosumern sei der Verbrauch nicht ermittelbar). Bei Endverbrauchern mit mehr als 50 MWh handle es sich mehrheitlich um KMU- und Gewerbekunden, die je nach Anwendung unterschiedliche Verbrauchsprofile aufweisen. Teilweise wird auch vorgebracht, dass es den Netzbetreibern nicht möglich sei effektive Einsparpotenziale bei den Endverbrauchern identifizieren zu können. Seitens der Naturschutzverbände wird vorgebracht, dass der Verbrauch über die letzten drei Jahre auf der Stromrechnung abgebildet sein sollte, da die Abbildung nur eines Jahres zu wenig aussagekräftig sei. Zudem solle seitens der Netzbetreiber im Rahmen der Rechnungsstellung auch aufgezeigt werden, wie man Effizienzpotenziale tatsächlich realisieren könne.

15/30 BFE-D-DFD83401/248