Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6
4. Vernehmlassungsergebnisse
Der vorliegende Bericht fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben1.
4.1. Änderung der Energieverordnung (EnV)
4.1.1 Natur- und Landschaftsschutz, nationales Interesse und Marktprämie für die beste-
hende Wasserkraft
Ausscheidung der Eignungsgebiete
Zahlreiche Umweltschutzverbände (Umweltallianz) bringen vor, dass in der EnV die notwendigen Vorgaben an die Kantone betreffend die Qualität, den Detaillierungsgrad und die Aktualität der Grundlagen für die Ausscheidung der geeigneten Gebiete im Richtplan gemäss Artikel 10 EnG fehlen. Weiter bringen sie vor, dass die Parlamentarier gemäss ihren Ausführungen zuhanden der Materialien die Anforderungen an die Interessenabwägung und die Ausscheidung der Eignungsgebiete im Richtplan erhöhen wollten und der Bundesrat diese höheren Anforderungen in den Verordnungen nicht umgesetzt hat.
Nationales Interesse für Solaranlagen
Die Berücksichtigung der Winterstromproduktion als Kriterium für das nationale Interesse von Photovoltaikanlagen wird allgemein begrüsst. Vereinzelt wird gefordert, den Schwellenwert höher anzusetzen (Freie Landschaft Schweiz), das nationale Interesse grundsätzlich restriktiv zu handhaben (SSES) oder die Anforderungen gemäss Solarexpress als Kriterium für das nationale Interesse zu übernehmen. Verschiedene Vertreter der Elektrizitätswirtschaft (Alpiq, Axpo, BKW, Eniwa, Regiogrid, Repower, Romande Énergie, Swisspower und VSE) wie auch Interessensvertreter der Solarbranche (ADEV, aeesuisse, Helion, Solalpine und Swissolar) fordern einen tieferen Schwellenwert, die EnDK und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) und einzelne Kantone regen an, ein Absenken zumindest zu prüfen. Der Kanton GE fordert, dass für Photovoltaikanlagen auf Infrastrukturen ein tieferer Schwellenwert gelten soll. GLP BL, aeesuisse, Swissolar, ADEV und Helion fordern einen im Vergleich zu Photovoltaikanlagen tieferen Schwellenwert für Solarthermieanlagen. EnDK und BPUK regen zudem an zu präzisieren, wie die Beurteilung des nationalen Interesses bei Energieclustern bestehend aus verschiedenen Produktionstechnologien erfolgen soll. Gemäss den Stellungnahmen von Regiogrid, Swisspower, VSE, diversen Elektrizitätsunternehmen wie auch von der EnDK und BPUK und einzelnen Kantonen soll das Erfordernis eines Mindestzubaus bei einer Erweiterung gestrichen werden. Verschiedene Vertreter der Solarbranche fordern, dass bei einer Erweiterung der geforderte zusätzliche Winterertrag maximal 1 GWh sein soll. Diverse Vertreter der Elektrizitätswirtschaft, der Solarbranche wie auch die EnDK und BPUK und einzelne Kantone fordern zudem die Streichung des Erfordernisses einer geringen Distanz zwischen den Modulfeldern.
Marktprämie für die bestehende Wasserkraft
Der Swisspower und VSE sind der Ansicht, dass die Anpassungen bei der Marktprämie für die bestehende Wasserkraft überstützt seien und dass es vorher einen transparenten Austausch mit der Strombranche brauche. Swisspower und Alpiq fordern, dass alle Kosten und nicht nur die für eine effiziente Produktion unmittelbar notwendigen Kosten berücksichtigt werden. Die Axpo vertritt die Ansicht, dass sich das bestehende System bewährt habe und durch die Deckelung bei einem Rappen pro kWh keine Überförderung möglich sei. Die Alpiq fordert eine Übergangsfrist für die Anpassung interner Prozesse und ist der Ansicht, dass die getroffenen Annahmen für die Berechnung des Absicherungserlöses im
1 Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlagen wurden alle Stellungnahmen gemäss Artikel 8 Absatz 1 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005 (VIG; SR 172.061) zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. 6/30 BFE-D-DFD83401/248