Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6

Jahr 2024 nicht der Realität entsprechen. Die ElCom begrüsst die Berücksichtigung zusätzlicher Erlösmöglichkeiten, ist aber der Ansicht, dass keine zusätzlichen Kosten berücksichtigt werden sollen. Travail.Suisse unterstützt die vorgesehenen Anpassungen.

4.1.2 Stromproduktion im Winter

Die Kantone UR und VS sowie einige Akteure der Strombranche fordern, dass der im Gesetz festgeschriebene, voraussetzungslose Verzicht auf Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen in Inventaren von nationaler Bedeutung durch die Verordnung nicht eingeschränkt werden soll. Demgegenüber verlangen die Kantone AG, NE, NW und TI, die GPS und SPS sowie die Umweltverbände, dass die Voraussetzungen für den Verzicht solcher Massnahmen noch verschärft werden.

Im Artikel 9aterwird der Anlagenbegriff der Speicherkraftwerke definiert. Der Kanton GR begrüsst die Artikelformulierung explizit. Der Kanton UR, RKGK sowie die Umweltverbände fordern, dass auch die Ausgleichsmassnahmen in den Artikel aufgenommen werden. Gemäss den Umweltverbänden sollen die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zudem von der Planungspflicht befreit werden. Zudem verlangen sie, dass nur die aktuellen Projekte des Runden Tisches von den Privilegien profitieren können sollen. Einzelne Akteure der Strombranche verlangen, dass auch Anschlussleitungen in die Definition aufgenommen werden.

Die Bestimmungen zur Festlegung der Ausgleichsmassnahmen (Art. 9aquater) werden vom Kanton UR und RKGK unterstützt. Der Kanton BE fordert erläuternde Beispiele. Durch verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende (Kanton VS, Strombranche) wird gefordert, dass der Spielraum für die Realisierung der Massnahmen (z.B. grösserer Perimeter) erhöht wird. Der Kanton NW hingegen möchte den Perimeter einschränken. Der Kanton BE sowie die Mehrheit der Strombranche verlangen zudem, dass eine Begrenzung des Ausmasses der Ausgleichsmassnahmen eingeführt wird. Die Mehrheit der Strombranche verlangt überdies, dass auch Massnahmen zum Unterhalt und Pflege von Biodiversität und Landschaft angerechnet werden können. Unterschutzstellungen sollen hingegen nur in Ausnahmefällen erfolgen, da dadurch das verbleibende Wasserkraftpotenzial eingeschränkt werde. Zudem sollen diese gemäss einigen Vertretern der Strombranche nur umgesetzt werden müssen, wenn die Projekte in einer bestimmten Frist bewilligt werden Die Umweltverbände sowie einige Vertreter der Strombranche verlangen, dass die Ausgleichsmassnahmen über die gesamte Konzessionslaufzeit verbindlich zu regeln sind. Die Umweltverbände fordern, dass die Projekte auch die Vorgaben betreffend Sanierung der Wasserkraft und Restwasser bei der Bewilligung vollumfänglich erfüllen müssen. Zudem sollen Textpassagen aus der gemeinsamen Erklärung des Runden Tisches in den Artikel übernommen werden und die Ausgleichsmassnahmen in einem angemessenen Verhältnis zum gesamten Eingriff in Biodiversität und Landschaft stehen. Indirekte Kosten durch Unterschutzstellungen sollen nur angerechnet werden können, wenn die Bewilligungsfähigkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Nutzung nachgewiesen wurden.

4.1.3 Abnahme- und Vergütungspflicht: Minimalvergütung

SSV, Stadt Zürich, GPS, ewz, Freie Landschaft Schweiz, SES und Swiss Cleantech verlangen, die Minimalvergütungen für Photovoltaik höher anzusetzen. Der Kanton TI, GLP BL, SPS, aeesuisse, KGTV, Swissolar, ADEV und Helion Energy AG machen Vorschläge zur Neuberechnung und zur Höhe der drei Minimalvergütungen bei der Photovoltaik. Der Kanton GE, zahlreiche Umweltschutzverbände (Umweltallianz), Casafair, InfraWatt, SSES und VESE, verschiedene Solargenossenschaften und andere fordern eine starke Erhöhung der Anzahl der Minimalvergütungen für die Photovoltaik und eine feingliedrige Differenzierung ihrer Höhen bezüglich Leistung, Eigenverbrauchsgrad und Inbetriebnahmedatum der Anlagen. Mehrere Bauernverbände, Prométerre, Energie 360° und Solarspar fordern eine Differenzierung der Minimalvergütungen gemäss Eigenverbrauchsgrad. Regiogrid, einige Netzbetreiber sowie Suissetec halten die Höhe der Minimalvergütungen für angemessen und sprechen sich gegen ihre Erhöhung bzw. für eine Absenkung aus. Die GLP CH, aeesuisse und Swissolar verlangen stufenlose Minimalvergütungen in Bezug auf die Leistung. Die Umweltallianz fordert die Absenkung der Minimalver-

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