Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6

ausgeführt werde. Nicht umsetzbar sei indes, so auch viele Stimmen aus der Strombranche, die Regelung im Artikel 18 a Absatz 4 zur Nichtdiskriminierung der Prosumer. Die BKW schlägt vor, diese Regelung allenfalls auf die Basiskundengruppe zu beschränken, bei Wahltarifen sei das keinesfalls umsetzbar. Von Seiten der Bauernverbände und des Agrarbereichs werden jegliche Erhöhungen der Leistungspreise, sowie auch tendenziell grundsätzlich eine Einführung von dynamischen Netztarifen abgelehnt. Auch Energiewendegenossenschaften, e-nottwil, OptimaSolar, SSES und VESE lehnen die Einführung von dynamischen Netztarifen ab. Von Angehörigen aus den Sektoren der erneuerbaren Energien und des Naturschutzes wird gefordert, dass bei Basiskunden das heutige stark verbrauchsbasierte Tarifmodell immer anzubieten sei. Unflexible Basiskunden hätten kaum Möglichkeiten auf dynamische Preise zu reagieren, weshalb diese allenfalls nur als Wahltarife angeboten werden sollten bzw. solche Endkunden die Möglichkeit erhalten sollten, zwischen einem der drei Standardmodelle frei zu wählen. Helion und KGTV fordern indes, dass zumindest eine Form von dynamischen Netznutzungstarifen allen Kunden zur Verfügung zu stehen. Seitens der energieintensiven Industrie wird beantragt, dass dynamische Netznutzungstarife für den Folgetag spätestens eine oder zwei Stunden vor Veröffentlichung der EPEX-Spotpreise Zone Schweiz allen Endverbrauchern elektronisch mitgeteilt werden müssen. Seitens der Strombranche wird weiter beantragt, dass dynamische Netztarife nicht zwingend stündlich differenziert werden müssen, da dies die Flexibilität bei der Ausgestaltung der dynamische Netztarife zu sehr einschränken würde. Beim dritten Modell wollen DSV und VAS, dass die Bestimmungen bezüglich der statisch-dynamischen Leistungskomponente variabler gehalten wird, um Innovationen nicht zu verhindern. Die ElCom würde gerne zusätzliche Erläuterungen zu diesem Standardmodell sehen.

4.4.11 Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)

Bei den LEG gab es ein sehr umfangreiches Feedback, was teils die politischen Rahmenbedingungen und teils diverse Details der Umsetzung und der Beziehung zwischen den Gemeinschaften und dem Netzbetreibern betraf.

Bezüglich der (politischen) Grundbedingungen wurde v.a. von Seiten der Kantone, SSV, FDP, GLP CH, SPS, economiesuisse, SKS, der Sektoren der erneuerbaren Energien, des Naturschutzes, AutoSchweiz, auch seitens der Bauernverbände und des Agrarbereichs und vereinzelt von Seiten der Strombranche, beantragt, dass die Anforderungen an die Anschlussleistung von 20% gesenkt werden müssen, weil sonst die Hürden für die Bildung einer LEG zu hoch seien und so keine LEG entstünden. Häufig wurden Reduktionen auf 5% oder, in Analogie zum ZEV, auf 10% beantragt. Aus den vorgenannten Bereichen wurde häufig beantragt, dass die Reduktion auf die Netznutzungsentgelte für den Strombezug innerhalb der LEG höher ausfallen solle. Die meisten Anträge beantragen eine Erhöhung des Rabatts auf 50 bis 60 % auf der Netzebene 7, auf 40 bis 60% auf der Netzebene 5 und auf 40% bei der Nutzung zweier Netzebenen, namentlich der Netzebenen 5 und 7.

Eine gegenteilige Ansicht vertritt hingegen eine klare Mehrheit der Strombranche. Diese wünscht keine Abweichung vom Erfordernis einer minimalen Anschlussleistung von 20% und von der gemäss StromVV vorgesehenen Reduktion auf die Netznutzungsentgelte, vereinzelt werden sogar eher noch strengere Anforderungen an die Anschlussleistung (bspw. 30%) und zugleich deutlich niedrigere Reduktion auf die Netznutzungsentgelte beantragt. Klar in diese Richtung äussern sich auch die WEKO und der SGB, weil Rabatte für die LEG die anderen Endverbraucher belasten. Seitens Teile der Strombranche (BKW, Eniwa, EWA, EWN, Swisspower, Regiogrid) wurde vorgebracht, dass es ausschliesslich Tarifreduktionen auf den Arbeitsanteil geben soll, so wie es in Österreich der Fall sei.

Seitens der Strombranche wird ausserdem beantragt, dass die Messkosten, die Kosten der Datenplattform und auch die Kosten der Stromreserve von den Mitgliedern der LEG zu bezahlen seien. DSV und kleinere Netzbetreiber wollen prinzipiell auch eine räumliche Beschränkung der LEG auf die Netzebene 7, nur das würde einem Nähebereich entsprechen. Es wird ausserdem vermehrt von Angehörigen aus der Strombranche vorgebracht, dass LEG den Anreiz in eigene Anlage zu investieren verringern würden, daher seien sie in energiepolitischer Hinsicht eher kontraproduktiv. Seitens der Windenenergie- und der

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