Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6
1. Ausgangslage und Gegenstand der Vernehmlassung
Das Parlament hatte am 29. September 2023 im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (BBl 2023 2301) insbesondere Änderungen des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) sowie des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) beschlossen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat in der Folge Vernehmlassungsvorlagen zu den zur Umsetzung der Gesetzesänderungen notwendigen Verordnungsanpassungen vorbereitet. Betroffen sind die Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV; SR 730.01), die Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV; SR 730.03), die Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (StromVV; SR 734.71), die Winterreserveverordnung vom 25. Januar 2023 (WResV; SR 734.722) sowie die Verordnung vom 10. Mai 2017 über die Organisation zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich der Elektrizitätswirtschaft (VOEW; SR 531.35). Die Revision der letztgenannten Verordnung wurde vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vorbereitet.
Im Sinne der Verfahrenseffizienz enthielten die Vernehmlassungsvorlagen auch einzelne weitere anstehende Anpassungen der betroffenen Verordnungen, auch wenn sie nicht als Folge der genannten Änderungen auf Gesetzesstufe erfolgen. Zu erwähnen sind insbesondere Bestimmungen in der EnV zu einem Herkunftsnachweissystem für Brenn- und Treibstoffe. Teil der Vernehmlassungsunterlagen war auch die Vernehmlassungsvorlage zur geplanten Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis für Brenn- und Treibstoffe (VHBT).
Soweit das Parlament in diesem Zusammenhang auch Änderungen des Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) beschlossen hatte, integrierte das UVEK die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in die Teilrevision der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV; SR 700.1), die aufgrund der vom Parlament am 29. September 2023 beschlossenen zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2; BBl 2023 2488) vorzunehmen ist. Zu dieser Revision findet vom 19. Juni bis zum 9. Oktober 2024 eine separate Vernehmlassung statt.
2. Ablauf und Adressaten
Der Bundesrat eröffnete am 21. Februar 2024 das Vernehmlassungsverfahren. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 28. Mai 2024. Zur Stellungnahme eingeladen worden sind 270 Akteurinnen und Akteure.
Die Vernehmlassungsunterlagen und Stellungnahmen können unter www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen – Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK bezogen werden.
3. Übersicht über die Vernehmlassungsteilnehmenden
Im Rahmen der Vernehmlassung sind insgesamt 305 Stellungnahmen eingegangen.Teilnehmende nach Kategorie Eingegangene Stellungnahmen Kantone26
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien7
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete3
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft5
Kantonale Konferenzen2
4/30 BFE-D-DFD83401/248