Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6
zu 15 Rp./kWh sollen in der Grundversorgung anrechenbar sein, verlangen ElCom und SKS eine Obergrenze bei den Gestehungskosten einer Referenzanlage. Der VSE und verschiedene weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen verlangen zudem eine Klärung in Bezug auf die Einrechnung von Herkunftsnachweis in den Abnahmevergütungen bzw. in den anrechenbaren Kosten der Grundversorgung. Ebenso weisen sie auf die Notwendigkeit einer Übergangsfrist (in Bezug auf aktuell vereinbarte Vergütungen).
Mindestanteile
Sehr breit geäussert wird gefordert, es sei zu klären, dass sich die Anteilsvorgaben auf ein Kalenderjahr beziehen (und nicht etwa auf Quartale oder Monate). Ein Versorger (EWA) meldet, dass ein «physikalisches» Absetzen aufgrund der spezifischen unterjährigen Produktionsstruktur und des spezifischen Verbrauchsprofils auf Jahressicht nicht immer eingehalten werden könne.
Mindestanteil 1 (gemäss Vernehmlassungsvorlage 50%): Die Vorgabe zum Anteil der erweiterten erneuerbaren Eigenproduktion, den Verteilnetzbetreiber mindestens in die Grundversorgung abzusetzen haben, war wenig umstritten. Von zwei Eisenbahnverkehrsunternehmen wird eine Absenkung auf 40% gefordert. Breiter abgestützt ist die Forderung (Stadt Zürich, swisspower, VSE, Repower und ewz), dass bei Grundversorgern mit viel Eigenproduktion im Verhältnis zu ihrem Absatz in die Grundversorgung der Mindestanteil 1 auch unterschritten werden darf, wenn sie bereits 70% oder sogar nur 60% ihres Grundversorgungsabsatzes decken (gemäss der Vernehmlassungsvorlage war die Schwelle bei 80%).
Mindestanteil 2 (gemäss Vernehmlassungsvorlage 20%): Betreffend Vorgabe zum Anteil des Stromabsatzes, welcher in der Grundversorgung aus erneuerbarer inländischer Produktion stammen muss, gibt es eine Vielzahl von Rückmeldungen. WEKO, VSE sowie einige kleinere Energieversorger weisen darauf hin, dass der Vorschlag eines 20% Anteils sehr ambitioniert sei, teilweise fordern sie eine Absenkung. Eine grössere Zahl von Rückmeldungen begrüssen den vorgeschlagenen Prozentwert, fordern jedoch gleichzeitig bereits jetzt die Festlegung eines ansteigenden Pfades für den Mindestanteil bis ins Jahr 2035 bzw. bis ins Jahr 2050 (insbesondere der Kanton GE, FDP, SPS, SKS, Swiss Cleantech, InfraWatt, Energie 360 sowie diverse Vogelschutzverbände, Umweltorganisationen und Eisenbahnverkehrsunternehmen). Alpiq, Axpo, CKW und FMV fordern ein Anheben des Mindestanteils auf 25% bzw. 50%, jedoch ohne Vorgabe eines Pfades. Weitere Vernehmlassungsteilnehmende (darunter aeesuisse, SES, Swissolar, Swiss Small Hydro, ADEV, Helion Energy, Solarspar WWF und weitere) fordern sowohl einen höheren Startwert von 30% bzw. 40% und anschliessend einen auf 70% ansteigenden Pfad bis im Jahr 2050.
In Bezug auf die vorgegebene Mindestlaufzeit von Bezugsverträgen (Vorschlag des Bundesrats: 3 Jahre) zur Erfüllung des Mindestanteils 2 beantragt der DSV, ganz auf eine Vorgabe zu verzichten., ElCom, WEKO und VSE verlangen eine Absenkung der Mindestlaufzeit auf 2 Jahre, da sie eine Verteuerung der Grundversorgung befürchten. Verschiedene Rückmeldungen seitens Umweltverbänden, Vogelschutzverbänden, der erneuerbaren Energiebranche, des Kantons GE sowie SPS verlangen eine Ausdehnung der Mindestlaufzeit auf 5 bzw. 10 Jahre, um einen langfristigen privilegierten Absatzkanal für erneuerbare Energien in die Grundversorgung zu schaffen.
ElCom, SKS, Swiss Cleantech, Swisspower, VSE, Alpiq, BKW und Repower fordern, es sei zu klären, welche Rolle der Herkunftsnachweis beim Nachweis für den Mindestanteil 2 einnehme. Verschiedene Teilnehmer verlangen, dass eine Deckung lediglich über Herkunftsnachweis erlaubt sein solle, bzw. wünschten eine Präzisierung, dass sogenannte Pool-Lösungen ausdrücklich zugelassen sein sollen.
Standardstromprodukt
Gemäss Artikel 6 Absatz 2bisStromVG bieten die Verteilnetzbetreiber in der Grundversorgung ein Standardstromprodukt an, das «insbesondere» auf der Nutzung von inländischer erneuerbarer Energie be-
14/30 BFE-D-DFD83401/248