Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten
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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6
Die Einführung eines Dämpfungsfaktors, welcher den Anstieg oder das Absinken des variablen Anteils bei sehr volatilen Ausgleichsenergiekosten verlangsamt, fordern die GLP BL, SPS, Bauernverband Aargau, Berner Bauernverband, Prométerre, SBV, Ökostrom Schweiz, ADEV und Flecopower.
Die monatliche Veröffentlichung des Bewirtschaftungsentgelts wird von nachfolgenden Teilnehmern gefordert: GLP BL, aeesuisse, Suisse Eole, Swisspower, Swissolar, VSE, ADEV, Alpiq, BKW, EWN, Regiogrid, Renera AG und Repower.
Referenz-Marktpreis
Eine monatliche Publikation der Referenz-Marktpreise fordern aeesuisse, EITswiss, Suisse Eole, Swiss Cleantech, Swisspower, VSE, Alpiq, BKW, EWN, InfraWatt, Regiogrid und Repower.
4.3.8 Weitere Anliegen
Einige Vernehmlassungsteilnehmer fordern, dass die Anforderungen an die minimale Betriebsdauer für alle Technologien gleich lang sein sollten. Dabei fordern die einen (Energiewendegenossenschaft Basel, e-nottwil, OptimaSolar Surselva, OptimaSolar Worblental und Zbinden Ruedi), diese Dauer sei kurz anzusetzen und die anderen (IGEB und GGS), sie sei auf 20 Jahre festzusetzen, um im Sinne der Kreislaufwirtschaft einen möglichst langen Lebenszyklus zu beanreizen.
Die ENHK fordert, die Reihenfolge der Berücksichtigung sei so zu ändern, dass die Projekte zuerst berücksichtigt werden, die insbesondere die Winterversorgung stärken und deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft pro zusätzliche GWh Strom am geringsten ist.
Romande Énergie möchte eine explizite Regelung, dass der Einbau eines Speichers nicht als Eigenverbrauch gewertet werde. So könne sichergestellt werden, dass der Betreiber den erzeugten Strom mit Zeitverschiebung ins Netz einspeisen könne, um Engpässe zu limitieren.
VSE, Swisspower und BKW fordern eine längere Frist zur Ausübung des Wahlrechts zu Gunsten der gleitenden Marktprämie für Anlagen, denen bereits nach bisherigem Recht ein Investitionsbeitrag zugesichert wurde.
VSE, Swisspower, Regiogrid sowie einzelne Energieversorgungsunternehmen fordern verschiedene Anpassungen bei der Berechnung der ungedeckten Kosten von Photovoltaik-Grossanlagen nach Artikel 71a. So zum Beispiel höhere anrechenbare Rückstellungen für den Rückbau, höhere anrechenbare Betriebskosten, eine Anpassung bei der Berücksichtigung von Eigenverbrauch und die Abschreibung über 30 Jahre für alle Anlagenteile.
4.4. Änderung der Stromversorgungsverordnung (StromVV)
4.4.1 Grundversorgung
Allgemein
Verschiedene Stellungnahmen kritisieren generell die Regulierungsdichte und die Komplexität der Vorgaben im Rahmen der Grundversorgung. Gleichzeitig werden teilweise konkretere und weitergehende Regulierungen in Bezug auf die Bestimmung der anrechenbaren Energiekosten in der Grundversorgung verlangt. So wird insbesondere seitens Strombranche besonders kritisiert, die vorgeschlagene Formulierung verändere unnötigerweise die bisherige Praxis in Bezug auf einen angemessenen Gewinn bei den Verwaltungs- und Vertriebskosten.
Verschiedene Anträge betreffen eine Klärung der in der Grundversorgung anrechenbaren verhandelten Vergütungen im Rahmen der Abnahme und Vergütungspflicht (Art. 15 EnG). Während die GLP CH sowie insbesondere Teilnehmer der erneuerbaren Energiebranche fordern, vereinbarte Vergütungen von bis
13/30 BFE-D-DFD83401/248