Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/2: Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe und weitere Änderungen der betroffenen Verordnungen · 30 Seiten

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Aktenzeichen: BFE-011.0-14/6/6

4.4.7 Datenplattform

Grundsätzlich wird der Aufbau einer Datenplattform von den meisten Teilnehmern der Vernehmlassung ausdrücklich begrüsst. Einige Energiedienstleister fordern zudem einen einfacheren Zugang zu Daten zu Stromverbrauch und Produktion sowie zu Flexibilitätspotenzialen.

Einige Rückmeldungen platzieren Anträge zur Änderung der Organisation und Aufgaben der Datenplattform. So sollten nach Ansicht einiger Rückmeldungen Nicht-Aktionäre abweichend des vorgesehenen Vorschlags nicht über den Verwaltungsrat, sondern über einen Beirat einbezogen werden (zum Beispiel Axpo, BKW, Regiogrid und Smart Grid). Eine personelle Entflechtung sei nur auf operativer Ebene sinnvoll. Der Verwaltungsrat sei von dieser Regelung auszunehmen (zum Beispiel BKW, Swisseldex).

Andere Teilnehmer der Vernehmlassung adressieren die notwendige Aktualisierung der Branchenrichtlinien zum Datenaustausch (zum Beispiel GGS, IGEB, Swissmem und VFAS). Nach ihrer Ansicht solle der Datenplattformbetreiber (und nicht die Netzbetreiber) transparente und diskriminierungsfreie Richtlinien für das Messwesen und die Informationsprozesse festlegen. Dies, da bisher die bestehenden Branchenrichtlinien keine Qualitätssteigerung der Daten erreicht hätten.

Die Frage der Vergütung wurde breit kommentiert. Viele Teilnehmer fordern, dass das für den Aufbau und Betrieb der Datenplattform nötige Eigenkapital und Fremdkapital solle durch den durchschnittlichen Kapitalkostensatz vergolten werden (WACC) und nicht dem vorgeschlagenen Fremdkapitalkostensatz (zum Beispiel Axpo, BKW, CKW, Smart Grid, Swisseldex und Swisspower). Andere Rückmeldungen adressieren die Ausweisung der Plattformkosten. Während die Stadt Zürich die Ausweisung der Kosten der Datenplattform in der Kostenrechnung der Netzbetreiber vorschlägt, macht der HEV eine separate Ausweisung der Plattformkosten in der Endkundenabrechnung beliebt.

Des Weiteren wurden einige Anliegen im Bereich Datenverfügbarkeit, -zugang und Qualitätsprüfung vorgetragen. Viele Vertreter der Strombranche vertreten den Standpunkt, die notwendigen Referenzdaten wären durch die Branche zu definieren (zum Beispiel BKW, Primeo Energie, Smart Grid CH und Swisspower). Die definierten Daten im Anhang 1 seien zu detailliert und teilweise nicht vorhanden. Einige Teilnehmer empfehlen daher, die Streichung oder allenfalls nur Datenprodukte 1-11 in die Liste aufzunehmen und den Rest der Branche zu überlassen. In diesem Zusammenhang wurde seitens der Swissgrid gefordert, dass man im technischen Konzept einen Ansatz (Key Performance Indicators) erarbeiten lässt, wie die Daten- und Prozessqualität erhöht werden soll. Es sollen zudem Massnahmen bestimmt werden, die bei mangelnder Datenqualität getroffen werden könnten. Andere Rückmeldungen (beispielsweise Regiogrid und Romande Énergie) fordern, es solle bei den in der Datenplattform abgelegten Stammdaten auf Angaben zu Energietechnologien und deren Anteil an der Stromproduktion verzichtet werden.

4.4.8 Kosten für Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs

Swissgrid möchte einen eindeutigen Bezug zur Abgrenzung der Kosten nach Artikel 20a Absatz 5 StromVG zur Bestimmung nach Artikel 13a StromVV herstellen. Auch wünscht Swissgrid eine Präzisierung der Kostentragung des Übertragungsnetzes bezüglich Kosten von Erzeugern, Endverbrauchern und Speicher zur Unterstützung der Netzbetreiber. Zudem schlägt Swissgrid vor, die Kosten von Systemdienstleistungen nach Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe b StromVG nicht den Kosten für Massnahmen bei Gefährdung des sicheren Übertragungsnetzbetriebs zuzuordnen.

4.4.9 Solidarisierung Netz- und Anschlussverstärkungen

Sowohl für die Solidarisierung der Kosten für Netzverstärkungen als auch für die Solidarisierung von Kosten bei Verstärkung von Anschlussleitungen wurden verschiedene Anpassungswünsche geäussert. Einige Teilnehmer der Strombranche sowie einzelne kantonale Staatskanzleien fordern einen höheren Wert für die Pauschale auf Niederspannungsebene, insbesondere für ländliche Gebiete sowie die Berücksichtigung der Teuerung. Auch wird eine Unterscheidung der Pauschale für städtische und ländliche Gebiete vorgeschlagen. Des Weiteren schlagen Swissgrid sowie verschiedene Teilnehmer der Strombranche eine Abwicklung der Prozesse sowie des Reportings durch Pronovo vor. Andere Verteilnetzbetreiber sehen dagegen keinen Anpassungsbedarf am vorgeschlagenen Prozess.

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