Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Art. 193
Die IP- und zwei weitere Verbände sowie zwei Organisationen118 schlagen vor, auch Teilanmeldungen ausdrücklich zu erwähnen, damit unzweifelhaft klar sei, dass auch sie als «hängige Patentanmeldungen» im Sinne der Bestimmung gelten.
Art. 194 Abs. 1
Die IP- und zwei weitere Verbände sowie zwei Organisationen119 schlagen vor, dass die Anmelderin oder der Anmelder das «Opt-in» ihrer bzw. seiner hängigen Patentanmeldung unter neues Recht erst erklären müsse, wenn die Sachprüfungsgebühren klar seien. Um von den Ausnahmen im Vergleich zum alten Recht gemäss Artikel 150 Absatz 2 VE-PatV zu profitieren, insbesondere um die Sistierung von hängigen Patentanmeldungen proaktiv aufzuheben, müssten die Gebühren bekannt sein, was leider nicht der Fall sei.
Art. 196 Abs. 1
Die IP- und zwei weitere Verbände sowie zwei Organisationen120 schlagen eine Verlängerung der Zahlungsfrist von einem auf zwei Monate vor.
Art. 198 Abs. 2
Die IP- und zwei weitere Verbände sowie zwei Organisationen121 schlagen vor, den Ausschluss der Weiterbehandlung für die nachträgliche Bezahlung der Anmelde- und Recherchegebühren zu streichen. Damit könne sichergestellt werden, dass genügend Zeit für die Beurteilung durch die Anmelderinnen und Anmelder bestehe.
7 Zugang zu den Stellungnahmen
Gemäss Artikel 9 des Vernehmlassungsgesetzes vom 18. März 2005122 sind nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Die vollständigen Stellungnahmen123 sind auf der Publikationsplattform des Bundesrechts abrufbar (Art. 16 VlV124).
118 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 119 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 120 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 121 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei
122 SR 172.061 sungen > 2025 > EJPD > Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) > Stellungnahmen (Stand: 18.12.2025).
124 Verordnung vom 17.8.2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VlV); SR 172.061.1.