Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 26 Seiten

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in Form einer Evaluation überprüft werden sollte, unter Einbezug der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer sowie Unternehmen.

Zwei politische Parteien19 unterstützen die Vorlage und sind mit den vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Eine dieser Parteien20 weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Änderungen allen Beteiligten in ausgewogener Weise zugutekommen und der Zugang zum System für alle Beteiligten (KMU, Start-ups, akademische Einrichtungen und andere) möglichst einfach sein und nicht unnötig erschwert werden sollte.

Ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft21 hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Ein anderer Verband22 unterstützt zwar die Vorlage und erachtet den Vorentwurf als gelungene Präzisierung der gesetzlichen Grundlage. Er sei ein logischer und sinnvoller nächster Schritt zur operativen Umsetzung der Gesetzesrevision. Er setze die Modernisierung konsequent fort und schaffe eine tragfähige Grundlage für eine innovationsfreundliche und praxisnahe Durchführung. Er kritisiert aber, dass die aktuell vorgesehene Ausgestaltung der Gebühren- und Verfahrensregelung im neuen Patentgerichtsgesetz (revPatGG) im Vergleich zum europäischen Patent zu erheblich höheren Gesamtkosten führe, ohne dass dies durch den deutlich kleineren Schweizer Markt gerechtfertigt wäre. Er schlägt vor, die nationalen Gebühren zu senken, um den nationalen Patentschutz im Vergleich zum europäischen System attraktiver zu machen. Für spezifische Änderungsvorschläge zu einzelnen Artikeln verweist er ausdrücklich auf die Stellungnahme einer Organisation23.

Das Bundesverwaltungsgericht weist in seiner Stellungnahme auf eine Unklarheit zur Zuständigkeit zwischen dem Bundespatentgericht und dem Bundesverwaltungsgericht hin und wünscht in der Patentverordnung eine Klarstellung. Es macht auch darauf aufmerksam, dass der Vorentwurf gewisse Aspekte abweichend vom Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 196824 (VwVG) regle.

In sechzehn Stellungnahmen begrüssen weitere Interessierte25 (Verbände, Organisationen und Unternehmen) die Vorlage ausdrücklich und unterstützen die vorgeschlagenen Änderungen weitestgehend. Die IP-Verbände26 haben in einer verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe ihre Stellungnahmen konsolidiert. Die einzelnen Kritikpunkte, Einwände und Änderungsvorschläge werden in Ziffer 6 erläutert.

4.2 Grundsätzliche Ablehnung

Ein Vernehmlassungsteilnehmer27 lehnt die Revision in ihrer Gesamtheit mit der Begründung ab, dass es sich um eine «Minoritätenlösung» für die Schweiz handle, die für Unternehmen in der Schweiz mit internationaler Ausrichtung schlicht keinen Mehrwert bringe. Diese Kritik bezieht sich jedoch in erster Linie auf die vom Parlament beschlossene Patentgesetzrevision28. Mit Bezug auf den Vorentwurf zur totalrevidierten Patentverordnung kritisiert er verschiedene Bestimmungen und bringt mehrere Änderungsvorschläge ein (vgl. auch dazu im Einzelnen Ziff. 6).

19 FDP, SVP 20 SVP 21 SAV 22 economiesuisse 23 INGRES 24 25 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, KMU-Forum, LES-CH, LIPAV, scienceindustries, swiTT, swissuniversities, UNIL, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 26 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI 27 H. Kley