Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 26 Seiten

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4.3.4 Möglichkeit der Nachreichung des Sequenzprotokolls

Im Zusammenhang mit einem nach dem Anmeldedatum eingereichten Sequenzprotokoll ist für verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende36 die Rechtsfolge unklar. Sie schlagen einen neuen Absatz 3 analog der Regel 30 Absatz 3 AO EPÜ 200037 vor (für die Einzelheiten vgl. Ziff. 6).

4.3.5 Wiedereinführung der Recherche internationaler Art

Einige Vernehmlassungsteilnehmende38 verlangen die Wiedereinführung der Recherche internationaler Art. Sie begründen dies damit, dass beim Wegfall dieser Recherche das Schweizer Patent an Attraktivität verliere (für die Einzelheiten vgl. Ziff. 6).

4.3.6 Neufassung der technischen Unterlagen bei Teilverzicht

Artikel 112 Absatz 2 VE-PatV sieht vor, dass mit dem Antrag auf Teilverzicht eine Neufassung der technischen Unterlagen einzureichen ist. Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende39 vertreten die Meinung, dass es nicht in jedem Fall sachgerecht sei, bei umfangreichen Unterlagen, die nur punktuell geändert würden, eine (komplette) Neufassung der technischen Unterlagen einzureichen. Sie schlagen vor, in diesen Fällen nur die Bereitstellung der entsprechenden Ersatzseiten vorzusehen (für die Einzelheiten vgl. Ziff. 6).

4.3.7 Rechtsschriften aus dem Rechtsmittelverfahren als Bestandteil des Aktenhefts

Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende40 fordern, dass Rechtsschriften aus dem Rechtsmittelverfahren aus Gründen der Transparenz, der Nutzerfreundlichkeit und der internationalen Harmonisierung ins Aktenheft aufgenommen werden sollten (Art. 117 Abs. 2 und 161 Abs. 2 VE-PatV).

4.3.8 Nachforderung von fälligen Jahresgebühren bei Teilanmeldungen

Bei den Teilanmeldungen weisen einige Vernehmlassungsteilnehmende41 darauf hin, dass die Nachforderung von fälligen Jahresgebühren beim Eintritt in die nationale Phase nicht geregelt sei. Sie schlagen einen Nachforderungsmechanismus analog dem EPÜ 2000 vor (Art. 15 Abs. 3 und 147 Abs. 4 VE-PatV).

4.3.9 Übrige Bemerkungen

Verschiedene Vernehmlassungsteilnehmende42 schlagen vor, die bisher indirekt geltenden Regeln aus dem PCT und dessen Ausführungsordnung43 in den Entwurf zu übernehmen.

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AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei

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Ausführungsordnung vom 7.12.2006 zum Europäischen Patentübereinkommen (AO EPÜ 2000);

SR 0.232.142.21.

38 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, swissuniversities, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 39 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 40 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 41 AIPPI Schweiz, AROPI, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, Isler & Pedrazzini, Frei 42 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, economiesuisse, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 43 Ausführungsordnung vom 19.6.1970 zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (AO PCT); SR 0.232.141.11.