Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 26 Seiten

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Es haben sich 21 Kantone5, 2 politische Parteien6, ein gesamtschweizerischer Dachverband der Wirtschaft7, das Bundesverwaltungsgericht sowie 16 interessierte Organisationen8 und eine Person9 schriftlich vernehmen lassen. Die IP-Verbände10 haben in einer verbandsübergreifenden Arbeitsgruppe ihre Stellungnahmen konsolidiert. Das Bundesgericht und das Bundespatentgericht sowie weitere 7 Vernehmlassungsteilnehmende11 haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet. Insgesamt bezieht sich der vorliegende Bericht auf 50 Stellungnahmen und fasst die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zusammen. Für die detaillierten Begründungen wird auf die Originalstellungnahmen12 verwiesen.

Soweit nicht anders bezeichnet, bezieht sich die Nummerierung der aufgeführten Artikel auf den Vorentwurf zur Totalrevision der Patentverordnung.

3 Verzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden

Ein Verzeichnis der Kantone, Parteien, Organisationen und Personen, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, findet sich im Anhang.

4 Eingegangene Stellungnahmen

4.1 Grundsätzliche Zustimmung

Die überwiegende Mehrheit der Kantone13 begrüsst oder unterstützt den Vorentwurf bzw. ist damit einverstanden oder stimmt ihm zu, ohne sich substanziell dazu zu äussern oder eigene Anliegen vorzubringen. Vier Kantone14 haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Für einen Kanton15 ist es wichtig, dass die vorgeschlagenen Änderungen allen Beteiligten gleichermassen zugutekommen (Start-ups, KMU, akademischen Einrichtungen und Initiativen aus dem Bereich Open Science), weshalb bei der konkreten Umsetzung der Verordnung der Zugang zum System für neue Akteurinnen oder für Akteure mit begrenzten Ressourcen nicht unnötig erschwert werden dürfe. Drei Kantone16 erkennen in der Vorlage Potenzial, die Innovation und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu stärken. Zwei Kantone17 begrüssen im Grundsatz die Revisionsvorlage, haben aber Bemerkungen zu einigen Punkten, die verbessert werden könnten, insbesondere in Bezug auf die Verfahrenssprachen und die Verwendung von Übersetzungen sowie auf den Ausschluss der Weiterbehandlung für verschiedene versäumte Fristen.

Ein Kanton18 erachtet die notwendige Erhöhung der Patentjahresgebühren zur Deckung der Mehrkosten als moderat, so dass die Schweiz weiterhin ein kostengünstiger Standort für die Aufrechterhaltung von Patenten bleibe. Da es zu einigen Verfahrensänderungen komme, schlägt er vor, dass die Umsetzung in der Praxis nach einer gewissen Zeit nach Inkrafttreten

5 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG 6 FDP, SVP 7 economiesuisse 8 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, KMU-Forum, LES-CH, LIPAV, scienceindustries, swiTT, swissuniversities, UNIL, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI, SWISS MEDTECH, Isler & Pedrazzini, Frei 9 H. Kley 10 AIPPI Schweiz, AROPI, INGRES, LES-CH, LIPAV, VESPA/ACBSE, VIPS/ACBIS, VSP/ASCPI 11 BGer, BPatGer, GR, OW, UR, ZH, SGV, SAV, Uni FR sungen > 2025 > EJPD > Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) > Stellungnahmen (Stand: 18.12.2025). 13 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZG 14 GR, OW, UR, ZH 15 FR 16 BS, SG, VS 17 NE, VD 18 VS