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Vernehmlassung 2025/107: Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zur Stromreserve auf Verordnungsstufe · 23 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1(Art. 38)
Berechnung des Rückerstattungsbetrags bei teilweiser Rückerstattung der Kosten der Stromreserve
1 Bei einer Stromintensität zwischen 5 Prozent und 10 Prozent
Der Rückerstattungsbetrag bei teilweiser Rückerstattung nach Artikel 14b Absatz 2 StromVG wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Theoretischer Rückerstattungsbetrag in Franken = [(S – 5 %) ∙ a + M] x K x U Konkreter Rückerstattungsbetrag in Franken = [(S –5 %) x 14 + 30 %] x K x U S: Stromintensität in Prozent (Verhältnis der Elektrizitätskosten zur Bruttowert-
schöpfung)
a: Steigung der Geraden zwischen der teilweisen Rückerstattung von 30 Prozent
bei einer Stromintensität von 5 Prozent und der vollständigen Rückerstattung bei einer Stromintensität von 10 Prozent
a = 14
M: Mindestsatz
Der Teil der Formel [(S – 5 %) ∙ a + M]: Rückerstattungssatz in Prozent M = 30 Prozent
K: Entstandene Kosten der Stromreserve nach Artikel 15a Absatz 1 Buchstabe b
StromVG im betreffenden Geschäftsjahr
U: Umfang der Teilnahme: Verhältnis der Strommenge, um die der Verbrauch
reduziert werden muss, zum Gesamtverbrauch
2 Bei einer Stromintensität von weniger als 5 Prozent
Der Rückerstattungsbetrag bei teilweiser Rückerstattung nach Artikel 14b Absatz 3 StromVG wird anhand der folgenden Formel berechnet:
Theoretischer Rückerstattungsbetrag in Franken = M x K x U
Konkreter Rückerstattungsbetrag in Franken = 30% x K x U
M: Mindestsatz
30 Prozent
K: Entstandene Kosten der Stromreserve nach Art. 15a Abs. 1 Bst. b StromVG
im betreffenden Geschäftsjahr
U: Umfang der Teilnahme: Verhältnis Strommenge, um die der Verbrauch redu-
ziert werden muss, zum Gesamtverbrauch