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Vernehmlassung 2025/107: Umsetzung der Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zur Stromreserve auf Verordnungsstufe · 23 Seiten

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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»

der Höhe der rückerstattungsberechtigen Brennstoffmenge einholen. Er muss dabei insbesondere die folgenden Angaben einreichen:

g. Aufgehoben

2Das BAFU prüft die Angaben nach Absatz 1 und stellt die Bestätigung über die Höhe der rückerstattungsberechtigen Brennstoffmenge aus, wenn die Bescheinigungen im Emissionshandelsregister abgegeben wurden.

4Aufgehoben

Art. 98c Abs. 2

2Die Rückerstattung erfolgt durch das BAZG und umfasst die CO -Abgabe auf

2

Brennstoffe, die zur Stromproduktion eingesetzt wurden.

Art. 98d

Aufgehoben

Gliederungstitel nach Art. 146ag

2i. Abschnitt: Übergangsbestimmung zur Änderung vom xxx

Einfügen nach dem Gliederungstitel des 2i. Abschnitts

Art. 146a Rückerstattung für Betreiber von WKK-Anlagen, die weder am EHS

teilnehmen noch einer Verminderungsverpflichtung unterliegen bis 2029

Für Betreiber von WKK-Anlagen, die das Rückerstattungsgesuch nach Artikel 46c Absatz 3 vor Inkrafttreten der Änderung vom 1. Juli 2027 eingereicht haben, gelten die Artikel 98a–98d bis zum 31. Dezember 2029 in der bisherigen Fassung.

3. Energieverordnung vom 1. November 201722

Art. 69c Information der Öffentlichkeit

1Dem BFE sind auf Anfrage für die Information der Öffentlichkeit insbesondere folgende Informationen und Daten in einer vom BFE als geeignet festgelegten digitalen, maschinenlesbaren Form zu übermitteln:

22 SR 730.01