Erläuternder Bericht - VVEA
Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 23 Seiten
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die Gesuche prüfen und bewilligen. Anschliessend muss jährlich kontrolliert werden, ob die Anforderungen effektiv eingehalten werden. Es wird mit einer geringen Anzahl von Gesuchen gerechnet, da die stofflich verwertbaren Anteile des Siedlungsabfalls mehrheitlich bereits vom Bundesrat reguliert sind. Daher können die genannten zusätzlichen Aufgaben voraussichtlich durch interne Ressourcen gedeckt werden. Für die Prüfung und Bearbeitung des Gesuchs sowie der jährlichen Kontrolle kann eine Gebühr erhoben werden.
5.1.3 Anpassung Grenzwert für Dioxine und Furane
Der Wegfall der Frist sowie die Einführung eines neuen Grenzwertes für PCDD/F hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund und kann im Rahmen der bestehenden Personalressourcen umgesetzt werden.
5.1.4 Ergänzung bei Betriebsstörung im Behandlungsprozess von KVA-
Filteraschen
Die Verordnungsanpassung hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund. Jedoch wird durch das benötigte Einverständnis im Falle einer Ausnahmebewilligung ein gewisser administrativer Mehraufwand für den Bund entstehen, welcher aber aufgrund der wenigen zu erwartenden Fälle im Rahmen der bestehenden Personalressourcen bewältigt werden kann.
5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden
5.2.1 Kriterien und Prozess zur Anerkennung einer Branchenvereinbarung
Die Verordnungsänderung hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf die kantonalen Fachstellen für Abfallwirtschaft. Es ist jedoch sicherzustellen, dass auch in Zukunft Sammelstellen, Transporteure und Recyclingbetriebe für ihre Aufwände kostendeckend entschädigt werden und diese Kosten nicht von den Gemeinden getragen werden müssen. Sogenannte «Trittbrettfahrer» sollen ebenfalls einen finanziellen Beitrag zur schweizweiten Entsorgungsstruktur leisten.
5.2.2 Anforderungen an die freiwillige Sammlung von Abfällen
Gibt der Bund gewisse Abfälle für eine freiwillige Separatsammlung frei, so entfällt die Aufgabe zur Erteilung der entsprechenden Konzessionen bei den Kantonen, respektive den Gemeinden. Der Aufwand für die Vergabe und Prüfung der Konzession reduziert sich somit. Gleichzeitig entfallen für die Kantone / Gemeinden die Einnahmen aus der Vergabe der Konzessionen. Zudem müssen sie über die verschiedenen Separatsammlungen auf dem Kantons- oder Gemeindegebiet Auskunft geben können. Ausserdem können neue Separatsammlungen zu mehr Verkehr und den damit verbundenen Problemstellungen (Strassenbelastung, Luftqualität, Sicherheit, etc.) führen. Dies kann auch dazu führen, dass die verschiedenen Separatsammlungen durch die Kantone / Gemeinden koordiniert werden müssen.
Derzeit wird nicht davon ausgegangen, dass sich die neue Möglichkeit zur freiwilligen Separatsammlungen massgeblich auf die Zusammensetzung und Menge des Siedlungsabfalls auswirken wird. Der Aufwand der Kantone und Gemeinden für die