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Vernehmlassung 2025/13: Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 31 Seiten

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16 Kantone (ZH, VD, BE, AG, GE, SG, FR, BL, SO, TG, NE, BS, GR, SH, JU, AI) sowie KAV verweisen

auf die Versorgungssicherheit. Mit Ausnahme des Kantons BE, warnen diese Kantone zudem vor mög- lichen Marktrückzügen, insbesondere kleiner Schweizer Unternehmen, und fordern Ausnahmeregelun- gen bei Versorgungsengpässen oder für Arzneimittel mit geringem Fälschungsrisiko. Der Kanton BE hingegen schlägt vor, sich prioritär auf importierte Arzneimittel zu konzentrieren, da hier das Risiko von Fälschungen höher ist. Der Kanton GE schlägt vor, zusätzlich auch Arzneimittel der Listen C und D, mit Ausnahme jener mit geringem Fälschungsrisiko, dem Obligatorium zu unterstellen.

16 Kantone (ZH, VD, BE, AG, GE, SG, FR, BL, SO, TG, NE, BS, GR, SH, JU, AI) sowie KAV heben

hervor, dass die Umsetzung keine übermässige administrative oder finanzielle Belastung verursachen dürfe. Sie erachten den mit dem Obligatorium verbundenen Aufwand im Schweizer Kontext als unver- hältnismässig im Vergleich zum tatsächlichen Risiko. Vorgeschlagen wird, die Verifizierungs- und De- aktivierungspflichten nur auf Arzneimittel anzuwenden, die direkt von der pharmazeutischen Industrie oder aus dem Ausland stammen. Zudem soll die Verifikation auf den Grosshandel beschränkt werden, um Spitäler, Apotheken, Arztpraxen und andere abgabeberechtigte Personen zu entlasten.

16 Kantone (ZH, VD, BE, AG, GE, SG, FR, BL, SO, TG, NE, BS, GR, SH, JU, AI) und KAV fordern

angemessene Übergangsfristen von z.B. fünf Jahren.

Der Kanton TI äussert Vorbehalte gegenüber der manuellen Überprüfung jeder Packung in Apotheken und schlägt eine Automatisierung des Prozesses vor.

Die vier Kantone AG, AR, BS und BL lehnen eine verpflichtende Einführung der Erkennungsmerkmale ab und fordern, analog zur Vernehmlassung 2019, eine freiwillige Umsetzung.

4.2.2 Leistungserbringer bzw. deren Fach- und Berufsverbände

GSASA, H+, HVS, KSA und LUKS begrüssen die Standardisierung der eindeutigen Identifikatoren und betonen deren Nutzen für die Rückverfolgbarkeit und Sicherheit des Arzneimittelkreislaufs im Spital, äussern jedoch Vorbehalte.

Sie weisen auf den erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand für Softwareanpassungen, Deaktivierung sowie Bearbeitung von Fehler- und Warnmeldungen hin. H+ und LUKS, das sich der Stellungnahme von H+ anschliesst, kritisieren zusätzlich die fehlende Regelung zur Finanzierung der damit verbundenen Mehrkosten und verweisen auf den bereits bestehenden finanziellen Druck in den Spitälern. Vor diesem Hintergrund fordern sie eine vollumfängliche Vergütung der Mehrkosten, die den Spitälern und Kliniken aufgrund der obligatorischen Umsetzung der Verordnung entstehen. Mindestens sei sicherzustellen, dass diese Kosten in den SL-Preisen und Spitaltarifen vollständig berücksichtigt werden und nicht als bereits «eingepreist» gelten.

GSASA, H+, KSA und LUKS verweisen auf die in Europa beobachteten Fehlerquoten bei der Deakti- vierung und warnen vor ähnlichen Herausforderungen in der Schweiz.

Zur Reduktion des Aufwands fordern GSASA, H+, KSA, LUKS und SPUSZ die Einführung einer Ag- gregationslösung, welche die gleichzeitige Deaktivierung mehrerer Identifikatoren ermöglicht.

Angesichts der erwarteten Mehrkosten und des hohen Umsetzungsaufwands verlangen GSASA, H+, HVS, KSA und LUKS eine Verlängerung der Übergangsfrist auf drei Jahre.

4.2.3 Weitere Organisationen und interessierte Kreise

GRIP und Interpharma begrüssen die Verordnung und die geplanten Verbesserungen zum Fäl- schungsschutz, um die Patientensicherheit zu erhöhen.

Interpharma betont, dass das von der Industrie finanzierte SMVS-System nur mit einem Obligatorium wirksam funktionieren kann. Interpharma begrüsst ausserdem, dass befristete Bewilligungen für Arznei-

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