Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/13: Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 31 Seiten

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Zudem verweist Allianz Ba-As, ein Obligatorium widerspreche dem erklärten Ziel des Bundesrats, die administrative Belastung der Unternehmen zu reduzieren. Auch SGV-USAM ist der Ansicht, dass die Vorlage einen erheblichen Verwaltungsaufwand und zusätzliche Kosten verursache, ohne dass ein kla- rer Nachweis für deren Notwendigkeit bestehe. Zudem verweist der Verband auf Erfahrungen aus der EU, wo die Einführung der entsprechenden Vorschriften zu deutlich höheren Kosten, zusätzlicher Bü- rokratie, einer Zunahme von Fehlalarmen sowie zu Verzögerungen bei der Abgabe von Arzneimitteln geführt habe.

Schliesslich verlangen ASSGP, BFG, IGP, Intergenerika, SGV-USAM, SVKH, VGUA und vips Aus- nahmen für Komplementär- und Phytoarzneimittel sowie für Präparate, die ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt sowie alle Arzneimittel, die in der EU nicht diesen Verpflichtungen unterlie- gen, in der Schweiz jedoch schon. Nach ihrer Ansicht sollen zudem Arzneimittel ausgenommen werden, die freiwillig dem System unterstellt werden.

vips fordert darüber hinaus Ausnahmen für Präparate mit geringem Fälschungsrisiko, etwa solche mit niedrigem Packungspreis, sowie eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren. vips begrüsst aus- drücklich, dass Produkte vorübergehend in ausländischer Verpackung (sog. Out-of-Stock-Gesuche) in Verkehr gebracht werden können und dabei von der Serialisierung ausgenommen sind.

Intergenerika weist darauf hin, dass gewisse ausserhalb der EU bezogene Arzneimittel nicht serialisiert sind. Eine ausschliesslich für die Schweiz erforderliche Anpassung wäre für viele Lieferanten wirtschaft- lich nicht realisierbar, weshalb betroffene Produkte voraussichtlich vom Markt verschwinden würden.

ASSGP betont zudem, sie unterstütze, dass die Regulierung nicht unreflektiert aus der EU übernommen wird, sondern an die Schweizer Gegebenheiten angepasst wurde. ASSGP fordert jedoch, dass techni- sche Anforderungen und Datenbanken weitgehend EU-kompatibel bleiben. Durch direkte Verweise auf EU-Bestimmungen liesse sich vermeiden, dass die Schweizer Regelung bei EU-Änderungen laufend angepasst werden muss, wie es bei der Medizinprodukteverordnung der Fall sei.

14/31 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln