Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/13: Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 31 Seiten

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mittel in ausländischer Aufmachung bei Lieferengpässen (Out-of-Stock Gesuche) von den Verpflichtun- gen der ViESV ausgenommen bleiben, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

GRIP und Interpharma fordern eine Verlängerung der Übergangsfrist auf zwei Jahre. GRIP kritisiert zudem das Fehlen eines klaren Inkrafttretens Datums, was die Planung erschwert.

In Bezug auf die Anhänge 1 und 2 werden von GRIP fehlende Aufnahmekriterien bemängelt, was das Verständnis und die Vorhersehbarkeit der Anwendungsmodalitäten der Verordnung erschwert.

Blistersuisse kritisiert, dass die Rolle der Verblisterer im Entwurf der ViESV unberücksichtigt bleibt, und fordert, dass sie analog zu abgabeberechtigten Personen oder der Armeeapotheke ausdrücklich ermächtigt werden, die individuellen Erkennungsmerkmale beim Öffnen der Packungen zu deaktivieren. Als Lohnhersteller verfügen sie über eine Swissmedic-Bewilligung, sind jedoch keine abgabeberechtig- ten Personen und daher derzeit nicht berechtigt, die Deaktivierung vorzunehmen. Dies würde die Ver- rechnung von Einzeltabletten verunmöglichen und den Nutzen der Verblisterung insbesondere in Bezug auf Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz erheblich einschränken.

Octapharma AG, Pierre Fabre Pharma AG und SwissPedNet äussern sich zwar nicht allgemein zur Verordnung, machen jedoch Anmerkungen zu einzelnen Artikeln, weshalb davon ausgegangen werden kann, dass sie der Verordnung teilweise zustimmen.

4.3 Ablehnende Stellungnahmen (25)

Insgesamt 25 Vernehmlassungsteilnehmende lehnten die Verordnung ab: eine politische Partei (SVP), 14 Leistungserbringer bzw. deren Fach- und Berufsverbände (ÄTG, APA, BEKAG, BÄV, FMCH, FMH,

medswissnet, MFE, ps, pharmaSuisse, SDV, SHV, UNION, VSVA), ein Verband der Grossisten

(pharmalog.ch), neun weitere Organisationen und interessierte Kreise, darunter Vertreter der pharma-

zeutischen Industrie (Allianz Ba-As, ASSGP, BFG, IGP, Intergenerika, SGV-USAM, SVKH, VGUA, vips).

4.3.1 Politische Partei

SVP ist sich der Forderung der Motion Ettlin 22.3859 zwar bewusst, lehnt das Obligatorium jedoch ab, da es kleine, lokal tätige Betriebe übermässig belaste und zu höheren Gesundheitskosten führe. Sie fordert eine verhältnismässige Umsetzung mit Rücksicht auf kleine und mittlere Unternehmen, um Bü- rokratie und Zusatzkosten zu vermeiden, warnt vor einer unkritischen Übernahme von EU-Regeln und verlangt eine realistische Einschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen. Zudem soll die Umsetzungs- frist um mindestens ein Jahr verlängert werden.

4.3.2 Leistungserbringer bzw. deren Fach- und Berufsverbände

Alle Leistungserbringer, die sich gegen das Obligatorium bzw. den Verordnungsentwurf aussprachen

(ÄTG, APA, BÄV, BEKAG, FMCH, FMH, medswissnet, MFE, pharmaSuisse, ps, SDV, SHV, UNION,

VSVA), verweisen auf die fehlende gesetzliche Grundlage im HMG. Ein Obligatorium sei gemäss Ge- setz nur zulässig, wenn es zur Vorbeugung von Risiken durch Arzneimittelfälschungen notwendig ist. Dies sei derzeit nicht gegeben, zumal in der Schweiz bislang keine entsprechenden Fälschungen fest- gestellt wurden.

Gemäss ÄTG, APA, BÄV, BEKAG, FMCH, FMH, MFE, ps und UNION bieten die bestehenden Medi- crime Massnahmen bereits genügend Schutz. pharmaSuisse hingegen empfiehlt, die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Medicrime-Konvention zu stärken. Der Fokus solle auf der Bekämp- fung illegaler Lieferketten durch Online-Apotheken und Importe liegen. Ergänzend könnten gemäss pharmaSuisse traditionelle Technologien und Verfahren zur Fälschungssicherung zusätzliche Sicher- heit bieten und sie empfehlen sich auf die konsequente Durchsetzung von Vorschriften für Sicherheits- vorrichtungen und Vertriebspraktiken zu fokussieren.

11/31 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln