Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/13: Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 31 Seiten
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Ettlin 22.3859 sowie die Ergebnisse der ersten Vernehmlassung und der aktualisierten Regulierungs- folgenabschätzung6, welche unter www.bag.admin.ch > Themen > Medikamente & Medizinprodukte > Bekämpfung von Heilmittelfälschungen > Weitere Informationen > Dokumente > Regulierungsfolgeab- schätzung zu Art. 17a n HMG: Aktualisierte Version von 2024 zu finden ist. Der wesentliche Unterschied zu der Vernehmlassungsvorlage 2019/2020 besteht darin, dass die Anbringung und Überprüfung von individuellen Erkennungsmerkmalen und Sicherheitsvorrichtungen bei verschreibungspflichtigen Arz- neimitteln grundsätzlich obligatorisch sind. Der Verordnungsentwurf wurde unter Berücksichtigung der international anerkannten Richtlinien und Normen erarbeitet (Art. 17a Abs. 2 nHMG).
Aufgrund der weitreichenden Änderungen des Verordnungsentwurfes wurde vom 6. Mai 2025 bis 27. August 2025 ein erneutes, freiwilliges Vernehmlassungsverfahren nach Artikel 3 Absatz 2 des Vernehm- lassungsgesetzes (VlG)7 durchgeführt.
6Interface, Regulierungsfolgenabschätzung zu Art. 17a nHMG, inklusive Ausführungsrecht: Aktualisierte Version von 2024,
Bericht zuhanden der Sektion Heilmittelrecht der Abteilung Biomedizin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Luzern, 23. Mai 2024.
7 SR 172.061
5/31 Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln