Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 23 Seiten

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Basierend auf der Evaluation schlug der Bundesrat im Jahr 2012 eine Revision des KG vor.6 Neben der Anpassung von materiell-rechtlichen Bestimmungen sah die Revision mit der Einführung des Gerichtsmodells (vgl. Kap. 1.2.11.2) eine umfassende institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörden vor. Der Bundesrat begründete dieses Vorhaben mit rechtsstaatlichen Bedenken bezüglich des Einsitzes von Interessensvertreterinnen und Interessensvertretern in der WEKO, angesichts der potenziell hohen Direktsanktionen und damit dem quasi-strafrechtlichen Charakter der WEKO-Entscheide. Der Bundesrat hatte die Vernehmlassungsvorlage und die Botschaft noch vor dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichts i.S. Publigroupe erarbeitet: Das Bundesgericht entschied am 29. Juni 2012 im Lichte der neuen Menarini-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass die institutionelle Struktur der Wettbewerbsbehörde als erstverfügende Sanktionsbehörde mit den Vorgaben der EMRK und der BV vereinbar sei und ein Gerichtsmodell nicht vorgeschrieben sei.7 Der Ständerat lehnte in der Folge den Wechsel zum Gerichtsmodell ab und sprach sich für eine Verkleinerung der WEKO und den Ausschluss der Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter aus. Der Nationalrat trat nicht auf die Vorlage ein.

Im November 2021 eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu einer Teilrevision des KG.8 Darin verzichtete er auf Vorschläge für eine institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörden. In der Vernehmlassung wurden jedoch Forderungen nach einer Reform der Wettbewerbsbehörden laut. Als rechtsstaatlich problematisch kritisiert wurden im Rahmen einzelner Vernehmlassungseingaben, insbesondere eine ungenügende Trennung der WEKO als Entscheidbehörde von ihrem Sekretariat als Untersuchungsbehörde. Moniert wurde zudem, dass das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht diese rechtsstaatlichen Mängel in der Praxis nicht heilen könne. Die Forderung nach einer Reform der Wettbewerbsbehörden wurde am 13. September 2022 an einem runden Tisch von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus allen Fraktionen bestätigt. Am 16. März 2023 wurde schliesslich die Motion 23.3224 Wicki (Français) «Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission» eingereicht und am 4. Juni 2025 an den Bundesrat überwiesen (vgl. Kap 1.4).

Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) setzte am 1. Mai 2023

eine unabhängige Expertenkommission ein, die von Professor Hansjörg Seiler, ehemaliger Bundesrichter, präsidiert wurde. Diese sollte die notwendigen Grundlagen für die Erarbeitung einer sachlich fundierten und breit abgestützten Reform der Wettbewerbsbehörden erstellen. Sie bewertete konkrete Modelle für die Ausgestaltung der Behörden (vgl. Kap. 1.2) und berücksichtigte dabei die Anliegen und Einschätzungen verschiedener Anspruchsgruppen umfassend. Sie fokussierte in ihrem Schlussbericht insbesondere auf die folgenden drei Bereiche9:

• Trennung Untersuchung/Entscheid: Eine Trennung von Untersuchung und Entscheid sei aufgrund der EMRK und der BV nicht nötig, sofern der Entscheid der Behörde an ein Gericht weitergezogen werden könne, welches Sach- und Rechtsfragen frei prüfe. Dies treffe auf das BVGer zu. Das aktuelle System erfülle somit die konventions- und verfassungsrechtlichen Anforderungen. Trotzdem sei eine stärkere Trennung von Untersuchung und Entscheidung rechtsstaatlich begrüssenswert.

• Verfahrensdauer: Kartellrechtsverfahren dauerten oft deutlich zu lange. Dies gelte aber weniger für die Verfahrensdauer vor der WEKO, sondern für diejenige vor dem BVGer. Reformbedarf bestehe diesbezüglich deshalb auf gerichtlicher Stufe.

6 Botschaft vom 22. Februar 2012 zur Änderung des Kartellgesetzes und zum Bundesgesetz über die Organisation der Wettbewerbsbehörde, BBl 2012 3905.

7 BGE 139 I 72 E. 2.2.2; EGMR, A. Menarini Diagnostics S.R.L. c. Italie, 43509/08, 27. November 2011, §§ 58 f.

8 Vgl. Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Kartellgesetzes, BBl 2023 1463.

9 Expertenkommission Reform Wettbewerbsbehörden, Schlussbericht, 2023 (nachfolgend Schlussbericht Expertenkommission). 3/23