Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/15: Änderung des Kartellgesetzes (Reform Wettbewerbsbehörden) · 23 Seiten

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dung von Datenraumverfahren in der Untersuchung geschaffen. Auf Stufe BVGer wird das Beschwerdeverfahren durch die Einführung von (nebenamtlichen) Fachrichterinnen und Fachrichtern gestärkt und beschleunigt. Zur Stärkung des Beschwerdeverfahrens soll auch eine Lockerung des Konzentrationsgrundsatzes bei der Beschwerdeeinreichung beitragen.

1.2.1 Verworfene Modelle

Ebenfalls geprüft, aber verworfen wurden folgende Modelle:

Abbildung 1: Verworfene Modelle zur Ausgestaltung der Wettbewerbsbehörden

Einstufiges Verwaltungsbehördenmodell: Die Kommission wird abgeschafft. Das Sekretariat führt die Untersuchungen und fällt die Entscheide. Dieses Modell verfolgte der Bundesrat nicht weiter, weil die Vorteile der Kommission (Unabhängigkeit, Sachverstand, Qualitätssicherung durch «Checks and Balances») verloren gingen, ohne dass die erstinstanzlichen Verfahren wesentlich beschleunigt würden.

Zweistufiges Verwaltungsbehördenmodell mit strikter Trennung: Die Kommission und das Sekretariat werden strikt (auch räumlich) getrennt. Das Sekretariat führt die Untersuchungen unabhängig von der Kommission. Die Kommission wiederum fällt den Entscheid ohne Unterstützung durch das Sekretariat und benötigt deshalb eigene Mitarbeitende (Kommissionsschreiberinnen und -schreiber). Dieses Modell verfolgte der Bundesrat nicht weiter. Die Mitarbeitenden der Kommission müssten sich komplett und unabhängig vom Sekretariat in den Fall einarbeiten, was viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Das Verfahren vor der WEKO würde damit wesentlich verlängert, ohne dass mit dem Modell gewichtige Vorteile einhergingen. So könnte beispielsweise, anders als im Gerichtsmodell, keine Beschwerdeinstanz eingespart werden.

Gerichtsmodell: Die Kommission wird abgeschafft. Das Sekretariat führt die Untersuchungen und klagt vor einem neu zu schaffenden Wettbewerbsgericht. Die erste Beschwerdeinstanz (BVGer) entfällt. Mit diesem Modell ginge die teils geforderte strikte Trennung zwischen Untersuchung und Entscheid einher. Zudem könnte eine Beschwerdeinstanz eingespart werden, womit die Gesamtverfahren (über alle Instanzen) verkürzt würden. Das Modell wurde vom Bundesrat aber nicht weiterverfolgt, weil eine so umfassende Reform mit grossen Risiken und wesentlichen Umstellungskosten verbunden wäre. Angesichts der Tatsache, dass die WEKO heute gut funktioniert, wäre eine solche grundlegende Systemänderung unverhältnismässig. Zudem brächte das Gerichtsmodell gewichtige Nachteile, wie z. B. eine Verlängerung der erstinstanzlichen Verfahren. Auch ist dieses Modell der Schweizer Rechtsordnung fremd (vgl.